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   FG Rheinland-Pfalz, 05.11.1997 - 2 K 2599/96   

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https://dejure.org/1997,14224
FG Rheinland-Pfalz, 05.11.1997 - 2 K 2599/96 (https://dejure.org/1997,14224)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.11.1997 - 2 K 2599/96 (https://dejure.org/1997,14224)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 1997 - 2 K 2599/96 (https://dejure.org/1997,14224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 598
  • EFG 1998, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Düsseldorf, 24.08.2005 - 13 K 5676/01

    Sonderabschreibung; Modernisierungsaufwand; Neuherstellung; Sanierung; Umbau;

    Es liegt hier somit kein Erwerb von Eigentumswohnungen nach Beendigung der Sanierungsarbeiten vor, bei dem - bei Vorliegen weiterer entsprechender Voraussetzungen - von der Anschaffung eines neuen bzw. anderen Wirtschaftsgutes ausgegangen werden kann (vgl. Blümich, a. a. O., § 3 FördG, Anm. 39; Urteil des Finanzgerichtes Rheinland- Pfalz vom 05.11.1997, 2 K 2599/96, EFG 1998, 214).

    Die Tatsache, dass demgegenüber der Dachstuhl, also die Dachbalken sowie die Dacheindeckung, wegen Schäden bzw. Abnutzung durch Zeitablauf erneuert worden sind, beinhaltet im wesentlichen Erhaltungsaufwand, der zwar die Nutzungsdauer des Gebäudes erhöht, aber deshalb nicht allein dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge eines neuen Gebäudes gibt (vgl. auch BFH- Urteil X 47/00, a. a. O.; BFH- Urteil X R 57/96, a. a. O.; Finanzgericht Rheinland- Pfalz, Urteil vom 05.11.1997, 2 K 2599/96, EFG 1998, 214).

    Dies sowie die Erneuerung von Dachstuhl und Dacheindeckung sowie der Erneuerung der Dachfenster vermag jedoch nicht dem Gebäude das Gepräge eines neuen Hauses zu vermitteln (vgl. Urteil des Finanzgerichtes Rheinland- Pfalz, 2 K 2599/96, a. a. O.; BFH- Urteil X R 47/00, a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau;

    Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214) vertritt die Auffassung, bei Umbauten und Modernisierungen liege kein neues Gebäude vor, sofern i.S.d. Rechtsprechung des BFH zu § 7 Abs. 5 EStG die tragenden Teile und Fundamente des bisherigen Gebäudes im Wesentlichen unverändert erhalten bleiben (ebenso Paus, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1994, 1633, 1637; Meyer/Ball, DStR 1997, 529; Fleischmann in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG, § 3 FördG Rz. 4; Erlass des BMF vom 29.03.1993, a.a.O.).
  • FG Münster, 05.11.2007 - 4 K 616/04

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und Steuerbegünstigung

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551, rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
  • FG Münster, 24.08.2007 - 4 K 616/04

    Anschaffungskosten; Modernisierungsmaßnahmen

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551 , rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
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