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   FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06 Erb   

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FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06 Erb (https://dejure.org/2008,17763)
FG Münster, Entscheidung vom 19.06.2008 - 3 K 1086/06 Erb (https://dejure.org/2008,17763)
FG Münster, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 3 K 1086/06 Erb (https://dejure.org/2008,17763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Steuervergünstigung gem. § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) für die Übertragung eines Kommanditanteils und des dazugehörigen Anteils an einer Komplementär - GmbH; Inanspruchnahme eines Freibetrags und Bewertungsabschlags i.R.e. Schenkung unter Lebenden ...

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 13a; ; ErbStG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG: - Anteilsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1733
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Niedersachsen, 22.12.2004 - 3 K 277/03

    Mitunternehmereigenschaft eines Kommanditisten bei einem Nießbrauchsvorbehalt;

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Der Bekl. bezog sich insoweit auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 22.12.2004 3 K 277/03 (EFG 2005, 639).

    Werden nämlich Stimm- und sonstige Verwaltungsrechte - wie vorliegend durch § 4 Nr. 2 des Übertragungsvertrages - vollständig dem Nießbraucher zugeordnet, kann der nießbrauchsbelastete Gesellschafter auf die Entscheidungen der Gesellschaft nicht mehr einwirken (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944, Rev. II R 14/07; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2006 4 K 2165/03, zitiert nach [...], Rev. II R 35/07).

  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Nach Auffassung des BFH (vgl. Urteil vom 01.03.1994 VIII R 35/92, BStBl. II 1995, 241), der der Senat sich anschließt, sind im Fall der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Regelfall sowohl der Nießbraucher als auch der nießbrauchsbelastete Gesellschafter regelmäßig Mitunternehmer, da beide Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können.
  • BFH, 30.11.2009 - II R 70/06

    Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils -

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Der Senat geht allerdings davon aus, dass die Klin. Mitunternehmerrisiko trägt, da sie zwar aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs nicht an den laufenden Erträgen (sprich Gewinnen und Verlusten) beteiligt ist, ihr aber nach § 4 Nr. 3 des Übertragungsvertrages ein etwaiger Veräußerungserlös zusteht und sie auch das Risiko des Untergangs der übertragenen Anteile trägt (a.A. insoweit das FG Köln, Urteil vom 14.11.2006, 9 K 2612/04, EFG 2007, 273, Rev. II R 70/06, das für die Mitunternehmerstellung auf jeden Fall eine Beteiligung am laufenden Gewinn für erforderlich hält).
  • FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 3558/98

    Schenkung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Der Gewährung der Begünstigung steht der Vorbehalt des Nießbrauchs seitens der Mutter der Klin. grundsätzlich nicht entgegen (vgl. FG Köln, Urteil vom 07.04.2003 9 K 3558/98, EFG 2003, 1025).
  • FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04

    Betriebsvermögensfreibetrag, Bewertungsabschlag

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Der Senat geht allerdings davon aus, dass die Klin. Mitunternehmerrisiko trägt, da sie zwar aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs nicht an den laufenden Erträgen (sprich Gewinnen und Verlusten) beteiligt ist, ihr aber nach § 4 Nr. 3 des Übertragungsvertrages ein etwaiger Veräußerungserlös zusteht und sie auch das Risiko des Untergangs der übertragenen Anteile trägt (a.A. insoweit das FG Köln, Urteil vom 14.11.2006, 9 K 2612/04, EFG 2007, 273, Rev. II R 70/06, das für die Mitunternehmerstellung auf jeden Fall eine Beteiligung am laufenden Gewinn für erforderlich hält).
  • FG Hessen, 28.11.2006 - 1 K 3292/05

    Bewertungsabschlag für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Werden nämlich Stimm- und sonstige Verwaltungsrechte - wie vorliegend durch § 4 Nr. 2 des Übertragungsvertrages - vollständig dem Nießbraucher zugeordnet, kann der nießbrauchsbelastete Gesellschafter auf die Entscheidungen der Gesellschaft nicht mehr einwirken (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944, Rev. II R 14/07; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2006 4 K 2165/03, zitiert nach [...], Rev. II R 35/07).
  • BGH, 26.10.1983 - II ZR 44/83

    Anspruch auf Feststellung der Gesellschaftszugehörigkeit als Kommanditist einer

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Es trifft zwar zu, dass auch bei Hinzuerwerb eines Gesellschaftsanteils zu einem bereits bestehenden Kommanditanteil in der Hand des Gesellschafters nur eine einheitliche Beteiligung besteht; gleichwohl kann der Gesellschafter schuldrechtlich oder kraft Gesetzes gehindert sein, über Teile seines Anteils frei zu verfügen (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1983 II ZR 44/83, NJW 1984, 362).
  • BFH, 13.11.2008 - II R 14/07
    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Werden nämlich Stimm- und sonstige Verwaltungsrechte - wie vorliegend durch § 4 Nr. 2 des Übertragungsvertrages - vollständig dem Nießbraucher zugeordnet, kann der nießbrauchsbelastete Gesellschafter auf die Entscheidungen der Gesellschaft nicht mehr einwirken (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944, Rev. II R 14/07; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2006 4 K 2165/03, zitiert nach [...], Rev. II R 35/07).
  • BFH, 10.12.2008 - II R 35/07
    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Werden nämlich Stimm- und sonstige Verwaltungsrechte - wie vorliegend durch § 4 Nr. 2 des Übertragungsvertrages - vollständig dem Nießbraucher zugeordnet, kann der nießbrauchsbelastete Gesellschafter auf die Entscheidungen der Gesellschaft nicht mehr einwirken (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944, Rev. II R 14/07; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2006 4 K 2165/03, zitiert nach [...], Rev. II R 35/07).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 4 K 2165/03

    Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags und eines verminderten Wertansatzes

    Auszug aus FG Münster, 19.06.2008 - 3 K 1086/06
    Werden nämlich Stimm- und sonstige Verwaltungsrechte - wie vorliegend durch § 4 Nr. 2 des Übertragungsvertrages - vollständig dem Nießbraucher zugeordnet, kann der nießbrauchsbelastete Gesellschafter auf die Entscheidungen der Gesellschaft nicht mehr einwirken (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.12.2004 3 K 277/03, EFG 2005, 639; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28.11.2006 1 K 3292/05, EFG 2007, 944, Rev. II R 14/07; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.05.2006 4 K 2165/03, zitiert nach [...], Rev. II R 35/07).
  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen

    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1733 veröffentlichten Urteil der Ansicht, die Klägerin sei wegen der Ausgestaltung des vorbehaltenen Nießbrauchs nicht Mitunternehmerin geworden.
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