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   FG Thüringen, 05.10.2018 - 1 K 348/18   

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https://dejure.org/2018,42094
FG Thüringen, 05.10.2018 - 1 K 348/18 (https://dejure.org/2018,42094)
FG Thüringen, Entscheidung vom 05.10.2018 - 1 K 348/18 (https://dejure.org/2018,42094)
FG Thüringen, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 1 K 348/18 (https://dejure.org/2018,42094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 164 Abs 2 AO, § 8d Abs 1 S 5 KStG 2002 vom 20.12.2016, § 8d Abs 1 S 1 KStG 2002 vom 20.12.2016, § 8c KStG 2002, KStG VZ 2016
    Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Keine gesetzliche Ausschlussfrist für Antrag in § 8d Abs 1 Satz 5 KStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Stellung des Antrags nach § 8d KStG in der berichtigten Steuererklärung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachträglicher Antrag eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachträglicher Antrag eines fortführungsgebundenen Verlustvortrags

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Keine gesetzliche Ausschlussfrist für Antrag in § 8d Abs 1 Satz 5 KStG

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verlustvortrag und -rücktrag
    Fortführungsgebundener Verlustvortrag § 8d KStG
    Voraussetzungen
    Antrag

Sonstiges (2)

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Der Antrag nach § 5d KStG - Formelle Voraussetzungen für die Antragstellung" von Dipl.-Fw. Jens Herkens, original erschienen in: GmbH-StB 2018, 81 - 84.

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Keine Ausschlussfrist für den Antrag nach § 8d Abs. 1 S. 5 KStG" von Dr. Tobias Heerdt, original erschienen in: DStR 2019, 198 - 200.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1907
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.2015 - X R 56/13

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Auszug aus FG Thüringen, 05.10.2018 - 1 K 348/18
    Damit korrespondiert auch das Recht, erstmalig ein Wahlrecht auszuüben (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2015 - X R 56/13 -, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 252, 241, Bundesteuerblatt -BStBl- II 2016, 967, Rn. 22; mit umfangreichen Rspr.- Hinweisen; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, August 2018, § 164 AO Tz. 43, 44).
  • BFH, 27.10.2015 - X R 44/13

    Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

    Auszug aus FG Thüringen, 05.10.2018 - 1 K 348/18
    Dann müsse dem Steuerpflichtigen (erstmals) die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Antrag nach § 8d KStG zu stellen (Frotscher in Frotscher/Drüen, KStG, Stand 16. Mai 2017, § 8d KStG Rz. 148; ähnlich wohl Förster/von Cölln, Die neue Regelung des § 8d KStG beim schädlichen Beteiligungserwerb im deutschen Steuerrecht, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2017, 10, die unter Verweis auf das BFH-Urteil X R 44/13 vom 27. Oktober 2015 den Eintritt eines "besonderen Grundes" als Änderungsvoraussetzung formulieren).
  • FG Niedersachsen, 28.11.2019 - 6 K 356/18

    Wirksamkeit eines Antrages auf Feststellung eines fortführungsgebundenen

    Ergänzend weist die Klägerin auf das Urteil des Finanzgerichts Thüringen vom 5. Oktober 2018 (1 K 348/18, EFG 2018, 1907) hin.

    Demgegenüber hat das Thüringer Finanzgericht mit Gerichtsbescheid vom 5. Oktober 2018 (1 K 348/18, EFG 2018, 1907) die Ansicht vertreten, das in § 8d Abs. 1 Satz 5 KStG formulierte Wahlrecht (eines Antrags auf fortführungsgebundenen Verlustvortrag) kann bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft des Körperschaftssteuerbescheides rechtswirksam ausgeübt werden (so auch Suchanek/Rüsch in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG/GewStG, § 8d KStG Rz 41 und Neyer, BB 2017, 415):.

  • FG Köln, 06.02.2019 - 10 V 1706/18

    Körperschaftsteuer: Keine gesetzliche Ausschlussfrist für (nachträglichen) Antrag

    Auch materiell-rechtliche Gründe zur Beschränkung eines Antrags nach § 8d KStG auf die Erst-Erklärung sind bei summarischer Prüfung nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch FG Thüringen v. 5.10.2018, 1 K 348/18, EFG 2018, 1907).
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