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FG Berlin, 22.10.1981 - I 220/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1982, 463
Wird zitiert von ... (6)
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 202/04
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Rennrad und das Waschen von …
Die Gerichte hielten eine Schätzung auch in der Form für möglich, dass ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der zu reinigenden typischen Berufskleidung die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines Waschmaschinenlaufs vervielfältigt werde (vgl. z.B. das Urteil des FG Berlin vom 22. Oktober 1981 1 220/80, Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 463). - BFH, 29.06.1993 - VI R 77/91
Aufwendungen für die Reinigung von typischer Berufskleidung in der privaten …
Der Senat hält eine Schätzung auch in der Form für möglich, daß, ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der zu reinigenden typischen Berufskleidung, die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines einzelnen Waschmaschinenlaufs vervielfältigt wird (vgl. z. B. das Urteil des FG Berlin vom 22. Oktober 1991 I 220/80, Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 463). - BFH, 29.06.1993 - VI R 53/92
1. Werbungskostenabzug nur bei Reinigung typischer Berufskleidung i. S. des § 9 …
Der Senat hält eine Schätzung auch in der Form für möglich, daß ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der zu reinigenden typischen Berufskleidung die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines Waschmaschinenlaufs vervielfältigt wird (vgl. z. B. das Urteil des FG Berlin vom 22. Oktober 1981 I 220/80, Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 463).
- FG Nürnberg, 24.10.2014 - 7 K 1704/13
Berücksichtigung von Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung
Das Gericht hält eine Schätzung auch in der Form für möglich, dass ausgehend von der jährlich anfallenden Menge der zu reinigenden typischen Berufskleidung die dafür insgesamt erforderliche Zahl zusätzlicher Waschmaschinenläufe bestimmt und mit den Kosten eines Waschmaschinenlaufs vervielfältigt wird (vgl. z.B. Finanzgericht Berlin, Urteil vom 22.10.1981 I 220/80, EFG 1982, 463). - FG München, 29.04.2005 - 10 K 1422/02
Aufwendungen für das Waschen typischer Berufskleidung zu Hause in der …
In der Rechtsprechung wurden Werte von 1, 40 DM je Waschgang bei einem zusätzlichen Waschgang je Woche (Urteil des FG Berlin vom 22. Oktober 1981, I 220/80, EFG 1982, 463) und nicht mehr als 200 DM (Urteil des Hessischen FG vom 28. Oktober 1999, 13 K 851/99, EFG 2000, 562) anerkannt oder aber auch die Reinigungskosten anhand repräsentativer Daten der Verbraucherverbände (z. B. AgV) geschätzt (Urteil des FG Münster vom 27. August 2002, 1 K 4636/00, EFG 2002, 1589 ). - FG Münster, 19.02.2002 - 1 K 6432/00
Reinigungskosten für Dienstkleidung eines Polizisten als Werbungskosten
In der Rechtsprechung wurden Werte von 1, 40 DM je Waschgang bei einem zusätzlichen Waschgang je Woche (FG Berlin vom 22.10.1981, I 220/80, EFG 1982, 463) und nicht mehr als 200 DM (Hessisches Finanzgericht vom 28.10.1999, 13 K 851/99, EFG 2000, 562 und FG Münster vom 20.03.2001, 3 K 3986/00 E, nicht veröffentlicht) anerkannt.