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   FG Niedersachsen, 01.03.1982 - VII 184/81   

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FG Niedersachsen, 01.03.1982 - VII 184/81 (https://dejure.org/1982,21924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.1982 - VII 184/81 (https://dejure.org/1982,21924)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 1982 - VII 184/81 (https://dejure.org/1982,21924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1982, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.11.2011 - VIII R 11/09

    Einkommensteuer-Vorauszahlungen - gleichmäßige Verteilung -

    Dafür spricht nicht zuletzt, dass die geltende Regelung von der ganz überwältigenden Mehrheit der Steuerpflichtigen offenbar widerspruchslos hingenommen wird (vgl. aber Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, EFG 1982, 571; FG Berlin, Urteil vom 4. September 2001  5 K 5105/01, EFG 2001, 1614).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 5 K 1521/08

    Verfassungsmäßigkeit der gleichmäßigen, unabhängig vom Gewinnzufluss erfolgenden

    Im Gegenteil ist aufgrund der inneren Logik von § 37 EStG, nämlich der Aufteilung der voraussichtlichen ESt für den jeweiligen Veranlagungszeitraum auf vier Vorauszahlungszeitpunkte, davon auszugehen, dass die Vorauszahlungen grundsätzlich gleich hoch sein müssen und gleichmäßig festzusetzen sind (so auch Niedersächsisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, Entscheidungen der FG - EFG- 1982, 571; FG Berlin, Urteil vom 4. September 2001 5 K 5105/01, EFG 2001, 1614; Diebold in: Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, 2003, § 37 Rn. 95; Drenseck in: Schmidt, Kommentar zum EStG, 27. Aufl. 2008, § 37 Rn. 3; Lindberg in: Frotscher, Kommentar zum EStG, 2007, § 37 Rn. 1, 12, 15; Stolterfoht in: P. Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG, 1991, § 37 Anm. C 2; Stuhrmann in: Blümich, Kommentar zum EStG, 2006, § 37 Rn. 12b).

    Unterschiedliche Vorauszahlungsbeträge in einzelnen Quartalen ergeben sich deshalb nur, wenn eine von dem Betrag der ESt des Vorjahres abweichende Festsetzung der Vorauszahlungen im Verlaufe des Veranlagungszeitraumes gemäß § 37 Abs. 3 S. 3 EStG oder § 37 Abs. 4 EStG erforderlich wird (Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 184/81, EFG 1982, 571).

    Ohne dass es im Streitfall darauf ankäme, weist der Senat daraufhin, dass es einem Steuerpflichtigen, dessen Umsätze und Gewinnerzielung schwanken, grundsätzlich zuzumuten ist, Rücklagen für die Vorauszahlungen zu bilden, die in eine Zeit saisonbedingter Liquiditätsschwierigkeiten fallen (so auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. März 1982 VII 503/81, EFG 1982, 571; ähnlich BFH-Urteil vom 17. Juli 1985 I R 172/79, BStBl II 1986, 122 zum Antrag auf Stundung von Vorauszahlungen mit Verweis auf die Eigenart des Unternehmens, das 50% seines Umsatzes und Gewinns erst von Oktober bis Dezember eines Jahres verdient).

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