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   FG Saarland, 25.11.1987 - 1 K 128/86   

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FG Saarland, 25.11.1987 - 1 K 128/86 (https://dejure.org/1987,25251)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.11.1987 - 1 K 128/86 (https://dejure.org/1987,25251)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. November 1987 - 1 K 128/86 (https://dejure.org/1987,25251)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 16.03.2007 - III B 99/06

    AgB: Kosten für Löschung Sicherungshypothek, Scheidungsfolgekosten

    Das Urteil des FG widerspreche der Entscheidung des FG des Saarlandes vom 25. November 1987 1 K 128/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 126), das einen durch eine Straftat erlittenen Schaden als außergewöhnliche Belastung angesehen habe.

    Zwar hat das FG des Saarlandes entschieden, dass ein durch eine Straftat erlittener Schaden eine außergewöhnliche Belastung sein könne (FG Saarland in EFG 1988, 126).

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2008 - 9 K 147/07

    Zahlungen zur Vermeidung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens keine

    Der Restbetrag der Doppelzahlung in Höhe von 82.477 EUR müsse als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG Berücksichtigung finden, wobei auf ein Urteil des Saarländischen Finanzgerichts -FG- vom 25. November 1987 (1 K 128/86, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1988, 126) verwiesen wurde.

    Das vom Klägervertreter zitierte Urteil des Saarländischen FG vom 25. November 1987(1 K 128/86, EFG 1988, 126), wonach die Verwirklichung des allgemeinen Risikos, Opfer einer Straftat zu werden, in der Regel zu einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des § 33 EStG führe, widerspreche der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.07.1998 - 1 K 3025/97

    Einkommensteuer; Vermögensverluste infolge Betrugs

    Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage macht die Klägerin unter Bezugnahme auf das urteil des FG des Saarlandes vom 25. November 1987 (EFG 1988, 126) geltend, daß die Verwirklichung des allgemeinen Risikos.

    Der Senat teilt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1995 - III R 12/92 , BStBl II 1995, 774; auch: FG München vom 07. Dezember 1993, EFG 1994, 754, m.w.N.) nicht die im genannten Urteil des FG des Saarlandes (EFG 1988, 126) zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß die Verwirklichung des allgemeinen Risikos, Opfer einer Straftat zu werden, in der Regel zu einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des § 33 EStG des Geschädigten führe.

  • FG Köln, 19.12.2001 - 4 K 2149/00

    Erpressungsgelder und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen;

    Vielmehr geht es vorliegend um das allgemeine Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, dessen Verwirklichung - wie auch vom Finanzgericht des Saarlandes im Urteil vom 15.11.1987 (1 K 128/86, EFG 1988, 126) geäußert - zu einer außergewöhnlichen Belastung führen muss.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2006 - 3 K 2924/03

    Darlehensverlust keine außergewöhnliche Belastung

    Er bitte daher, die geliehene Summe als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Bezugnahme auf FG Saarland vom 25.11.1987, EFG 1988, 126).
  • FG Niedersachsen, 28.08.1995 - IX 650/89

    Schaden durch Brandstiftung als außergewöhnliche Belastung; Zum steuerrechtlichen

    In dem Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 25. November 1987 1 K 128/86, EFG 1988, 126, würde - entgegen der h.M. - davon ausgegangen, daß Schäden durch Verwirklichung allgemeiner Straftaten-Risiken grundsätzlich wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien.
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