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   FG Düsseldorf, 13.03.1990 - 5 K 473/84 E   

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FG Düsseldorf, 13.03.1990 - 5 K 473/84 E (https://dejure.org/1990,28057)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.1990 - 5 K 473/84 E (https://dejure.org/1990,28057)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 1990 - 5 K 473/84 E (https://dejure.org/1990,28057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1990, 467
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

    Was für den Bau von Eigentumswohnungen gilt, gilt auch für die Aufteilung eines zuvor erworbenen Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen - jedenfalls dann, wenn der Aufteilung und Veräußerung umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vorausgegangen sind - (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238, unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 13. März 1990 5 K 473/84 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 467).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 91/90

    Einkünfte aus einmaligen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG )

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 467 veröffentlicht ist, wies die Klage u. a. mit der Begründung ab, die einmalige Vermittlungstätigkeit der Klägerin führe zu sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG.
  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

    Soweit ersichtlich hatte lediglich das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13.03.1990 (Az. 5 K 473/84 E, EFG 1990, 467) entschieden, dass ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze auch ein Gebäude mit mehreren Wohnungen (dort einheitlich veräußerte Eigentumswohnungen) sein könne.
  • FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94

    "Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser

    Auch wenn danach jedes unter einer laufenden Nummer auf einem Grundbuchblatt ausgewiesene Flurstück als Grundstück i.S.d. Grundbuchrechts anzusehen ist, ist für die Festlegung der Zahl der Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze nicht die grundbuch- oder katastermäßige Einheit zu verstehen (s.a. FG Düsseldorf Urt. v. 13.03.1990 5 K 473/84 E, EFG 1990, 467).
  • FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94

    Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern

    Auch wenn danach jedes unter einer laufenden Nummer auf einem Grundbuchblatt ausgewiesene Flurstück als Grundstück im Sinne von Grundbuchrechts anzusehen ist, ist für die Festlegung der Zahl der Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze nicht die grundbuch- oder katastermäßige Einheit zu verstehen (s.a. FG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.1990 - 5 K 473/84 E -, EFG 1990, 467).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91

    Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte

    BFH-Urteil vom 10.10.1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992 S. 238, unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 13.3.1990 5 K 473/84 E, EFG 1990 S. 467.
  • BFH, 20.11.1990 - VIII B 102/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von bebauten Grundstücken

    Das FG Düsseldorf aber hat in seinem Urteil vom 13. März 1990 5 K 473/84 E (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 467) entschieden, daß ein Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze auch ein Gebäude mit mehreren Wohnungen sein könne.
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