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   FG Baden-Württemberg, 04.07.1990 - V K 41/86   

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FG Baden-Württemberg, 04.07.1990 - V K 41/86 (https://dejure.org/1990,24111)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.1990 - V K 41/86 (https://dejure.org/1990,24111)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 1990 - V K 41/86 (https://dejure.org/1990,24111)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1990, 626
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 28.04.2020 - IX R 14/19

    Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des

    Die lediglich auf Kostenverteilung und damit in zeitlicher Sicht wirkende Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG kann in diesem Zusammenhang nicht dazu führen, dass durch den Steuerpflichtigen mehr Aufwand geltend gemacht werden könnte, als er tatsächlich wirtschaftlich getragen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 58, BStBl II 2006, 754; FG Münster, Urteil in EFG 2008, 1949; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.1990 - V K 41/86, EFG 1990, 626, rechtskräftig).
  • FG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - I 130/95
    Da § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG lediglich die Kostenverteilung regelt, können Aufwendungen, die bereits, wenn auch zu Unrecht, zum Abzug zugelassen worden sind, nicht noch einmal in die Kostenverteilung einbezogen werden (vgl. Schmidt/Drenseck, EStG, 11. Aufl., § 7 Anm. 4a; Brandis in Blümich, EStG, § 7 Rn. 254; a.A. FG Baden-Württemberg, EFG 1990, 626).".
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