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FG Baden-Württemberg, 04.07.1990 - V K 41/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1990, 626
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.04.2020 - IX R 14/19
Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des …
Die lediglich auf Kostenverteilung und damit in zeitlicher Sicht wirkende Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG kann in diesem Zusammenhang nicht dazu führen, dass durch den Steuerpflichtigen mehr Aufwand geltend gemacht werden könnte, als er tatsächlich wirtschaftlich getragen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 58, BStBl II 2006, 754; FG Münster, Urteil in EFG 2008, 1949; a.A. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.1990 - V K 41/86, EFG 1990, 626, rechtskräftig). - FG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - I 130/95 Da § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG lediglich die Kostenverteilung regelt, können Aufwendungen, die bereits, wenn auch zu Unrecht, zum Abzug zugelassen worden sind, nicht noch einmal in die Kostenverteilung einbezogen werden (…vgl. Schmidt/Drenseck, EStG, 11. Aufl., § 7 Anm. 4a;… Brandis in Blümich, EStG, § 7 Rn. 254; a.A. FG Baden-Württemberg, EFG 1990, 626).".