Rechtsprechung
FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 55/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1991, 377
Wird zitiert von ... (6)
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2005 - 3 K 202/04
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Rennrad und das Waschen von …
Bereits das Finanzgericht des Saarlandes habe in seinem Urteil vom 19. März 1991 (Az.: 1 K 55/91) festgestellt, dass die durch einen anerkannten Dienstsport anfallenden Kosten als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen seien.Soweit den Ausführungen des FG des Saarlandes im Urteil vom 19. März 1991 Az. 1 K 55/91, Entscheidungen der Finanzgericht - EFG 1991, 377 - etwas anderes zu entnehmen sein sollte, folgt das Gericht dem nicht, sondern schließt sich den Ausführungen des FG Münster in seinem Urteil vom 5. Oktober 1993 Az. 11 K 2242/91 E, EFG 1994, 238 an.
- FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 6 K 993/05
Fahrtkosten zu den Polizeisportanlagen als Werbungskosten
Dies unterscheidet den Streitfall von den Entscheidungen anderer Finanzgerichte, in denen die Aufwendungen für den Dienstsport nicht als Werbungskosten anerkannt worden sind (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2006 1 K 1783/05, EFG 2007, 29: keine Werbungskosten für Fitnessstudio; FG Baden- Württemberg, Urteil vom 23. November 2005 3 K 202/04, EFG 2006, 811: keine Werbungskosten bei Rennrad; FG Münster vom 5. Oktober 1983 11 K 2242/91E, EFG 1994, 238: keine Werbungskosten für Tennis; wie hier: FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 1 K 55/91, EFG 1991, 377: Werbungskosten für Tennis). - BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei …
Der Senat sieht auch im Hinblick auf die von der Revision angeführten Urteile des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 55/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 377, rkr.), und vom 2. Juli 1991 1 K 272/90 (EFG 1991, 725, rkr.) keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsprechung abzuweichen.
- FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2517/07
Kein Werbungskostenabzug für Hallenhandball
Dies scheidet im vorliegenden Fall jedoch bereits deshalb aus, weil der Kläger - anders als in dem vom Finanzgericht des Saarlandes mit Urteil vom 19. März 1991 (1 K 55/91, EFG 1991, 377) entschiedenen Fall - seinem Sport (Hallenhandball) ausschließlich in seiner Freizeit nachging und die Sportstunden nicht auf seine Dienstzeit angerechnet wurden. - FG Sachsen-Anhalt, 25.07.2006 - 1 K 1783/05
Aufwendungen eines Poizeibeamten für Besuch eines Fitnessstudios nicht als …
Er verweist auf das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 19. März 1991, 1 K 55/91, EFG 1991, 377 und begehrt Gleichbehandlung.Soweit der Kläger die Gleichbehandlung mit den Feststellungen im Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 19. März 1991, 1 K 55/91, EFG 1991, 377, begehrt, stellt das Gericht fest, dass diese mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt nicht vergleichbar sind, da in dem Fall des Finanzgerichtes des Saarlandes dieses ausnahmsweise die entstandenen Aufwendungen für die Ausübung des Tennissports anerkannt hat, da Tennis ausdrücklich vom Arbeitgeber als Dienstsport anerkannt wurde und zudem die absolvierten Tennisstunden auf die Dienstzeit angerechnet wurden.
- BFH, 22.05.2007 - VI B 107/06
NZB: materielle Rechtsanwendung, Divergenz
d) Der Kläger behauptet zwar eine Abweichung der angegriffenen Entscheidung vom Urteil des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 55/91 (EFG 1991, 377).