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   FG Bremen, 18.08.1992 - 2 92 033 K 4   

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FG Bremen, 18.08.1992 - 2 92 033 K 4 (https://dejure.org/1992,32256)
FG Bremen, Entscheidung vom 18.08.1992 - 2 92 033 K 4 (https://dejure.org/1992,32256)
FG Bremen, Entscheidung vom 18. August 1992 - 2 92 033 K 4 (https://dejure.org/1992,32256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1993, 760
  • EFG 1993, 139
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Werde daher ein betrieblicher Kontokorrentkredit in eine langfristige Darlehensverbindlichkeit umgeschuldet, um dadurch dem Steuerpflichtigen eine Entnahme von einem anderen Konto zu ermöglichen, so sei die Umschuldung regelmäßig als privat veranlaßt anzusehen (ähnlich FG Bremen, Urteil in EFG 1993, 139).
  • BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    So hat das FG Bremen durch sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1993, 139 veröffentlichtes Urteil vom 18. August 1992 292.033 K 4 entschieden, daß bei Trennung in ein Guthabenkonto, auf dem die Betriebseinnahmen angesammelt werden, und ein reines Betriebsausgabenkonto ein Darlehen, das zur Abdeckung des Schuldsaldos auf dem Betriebsausgabenkonto verwendet wird, nicht betrieblich veranlaßt ist, wenn gleichzeitig und betragsmäßig mit dem Darlehen in etwa übereinstimmend Entnahmen von dem Guthabenkonto getätigt werden.

    Das FG Münster hat in dem Urteil vom 17. August 1994 5 K 2153/93 E (Juris) entschieden, daß derjenige, der sein privat genutztes Einfamilienhaus im Rahmen des sogenannten "Zwei-Konten-Modells" aus dem Guthaben des betrieblichen Einnahmekontos finanziert und seine Betriebsausgaben mit Fremdmitteln begleicht, die Zinsen für die Darlehensverbindlichkeit als Betriebsausgaben abziehen kann (Abgrenzung zu FG Bremen, EFG 1993, 139).

    So hat das FG Bremen in seinem Urteil in EFG 1993, 139 bei einem mit der Vorlagesache vergleichbaren Sachverhalt den Abzug der Darlehenszinsen als Betriebsausgaben verneint.

  • BFH, 19.07.1995 - X R 48/94

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    Das FG Bremen (Urteil vom 18. August 1992, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 139) hat für den Fall der "Umschuldung" durch neu aufgenommene Darlehensmittel bei zeit- und betragsgleicher Entnahme für private Zwecke die Auffassung vertreten, ein enger zeitlicher Zusammenhang und die weitgehende betragsmäßige Übereinstimmung zwischen den Darlehen und den getätigten Entnahmen indizierten die private Veranlassung der Darlehensaufnahme.
  • FG München, 19.09.1995 - 2 K 1623/94

    Anforderungen an die Qualifizierung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben im

    Die Prüferin erkannte diese Gestaltung unter Berufung auf das Urteil des FG Bremen vom 18. August 1991 292033 K 4 (EFG 1993, 139) steuerlich nicht an.

    Es werde hier auf das Urteil des FG Bremen in EFG 1993, 139, und das BMF-Schreiben in BStBI l 1993, 930, verwiesen.

    Der erkennende Senat folgt damit nicht dem Urteil des FG Bremen in EFG 1993, 139.

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 14 U 87/02

    Steuerberaterhaftung: Grenzen der Hinweispflicht des Steuerberaters auf

    Diese Entscheidung wurde indessen von den Finanzämtern und den Finanzgerichten (vgl. FG Bremen, EFG 1993, 139) dahin interpretiert, daß die Buchung von Betriebseinnahmen, Entnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zwei-Konten-Modell nicht schon für sich allein die Aufnahme betrieblicher Darlehen zur Finanzierung privater Entnahmen mit der Konsequenz ermöglichte, daß die Darlehen dem Betriebsvermögen zuzuordnen und die darauf zu entrichtenden Schuldzinsen zum Abzug als Betriebsausgaben zuzulassen sind.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 20/01

    Pflicht des Steuerberaters, sich im Bundessteuerblatt und in Fachzeitschriften

    Er konnte darauf vertrauen, dass die Finanzämter und Finanzgerichte sich an den Runderlass des BMF vom 10.11.1993 und der diesem Runderlass auf der Grundlage des Urteils des großen Senates des BFH v. 04.07.1990 vorangegangenen Rechtsprechung zu abzugsschädlichen Entnahmefinanzierungen u.a. bei Umschuldungsdarlehen (FG Bremen vom 18.08.1992, EFG 1993, 139, rechtskräftig geworden) orientieren würden, auch wenn im Schrifttum ab etwa 1993 (Pfalzgraf/Meyer DStR 12/1993, 1850 f.; Wagenknecht DStR 1994, 1679; Pfalzgreif/Meyer DStR 1/95, 7 f.) kritisch geäußert wurde, der Inhalt des BMF-Briefes stehe mit dem Urteil des großen Senates des BFH vom 04.07.1990 nicht voll in Einklang und lege dies zu restriktiv aus.
  • FG Köln, 20.09.1995 - 12 K 3827/93

    Steuerrechtliche Behandlung von Schuldzinsen; Zwei-Konten-Modell; Schuldzinsen

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  • FG Hessen, 17.02.1995 - 12 K 1421/94

    Einordnung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben; Maßgeblichkeit des

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