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   FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91   

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FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91 (https://dejure.org/1992,27050)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1992 - 14 K 81/91 (https://dejure.org/1992,27050)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1992 - 14 K 81/91 (https://dejure.org/1992,27050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Weiter setzt § 23 Abs. 1 EStG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes BFH voraus, daß bei der Veräußerung von Grundstücken, diesen gleichstehenden Rechten und anderen Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung gewisse Zeit zurückliegt, zwischen dem angeschafften und veräußerten Wirtschaftsgut "Nämlichkeit" besteht (Urteil des BFH vom 29. März 1989 X R 4/84 , Bundessteuerblatt BStBl II 1989, 652 [BFH 29.03.1989 - X R 4/84] ).

    Sie ist schließlich auch gegeben, wenn ein Grundstück mit einem im Rohbau befindlichen Einfamilienhaus angeschafft und nach Fertigstellung des Gebäudes innerhalb der Spekulationsfrist weiterveräußert wird ( BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84 a.a.O.).

  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Denn insoweit stehen sich während der Dauer des Erbbaurechtsverhältnisses wechselseitige Leistungsverpflichtungen gegenüber, die auf die Nutzungsüberlassung des Erbbaugrundstückes einerseits und auf die Entrichtung des Erbbauzinses andererseits, gerichtet sind ( BFH-Urteil vom 17. April 1985 I R 132/81 , BStBl II 1985, 617).

    Für die Zeit des Erbbaurechtsverhältnisses standen sich danach wechselseitige Leistungsverpflichtungen gegenüber, so daß ein wertmäßiger Ansatz für das Erbbaurecht insoweit nicht in Betracht kommt ( BFH-Urteil vom 17. April 1985 I R 132/81 a.a.O.).

  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    So sieht der BFH die Nämlichkeit dann noch teilweise gewahrt, wenn ein unbebautes Grundstück parzelliert und eine Parzelle innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird ( BFH-Urteil vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82 , BStBl II 1984, 26).
  • BFH, 04.06.1991 - X R 136/87

    Steuerliche Behandlungen von Aufwendungen bei Erbbaurecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Denn bei dem Erbbaurecht handelt es sich um ein grundstückgleiches Recht i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches BGB (vgl. § 1 Abs. 1 , § 11 der Verordnung über das Erbbaurecht vom 15. Januar 1919 ErbbauVO i.V.m. den §§ 313, 873 BGB ) und als solches um ein selbständiges, neben dem Grundstück bestehendes Wirtschaftsgut ( BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 X R 136/87 , Finanzrundschau FR 1992, 19).
  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Identität liegt auch vor, wenn, ein Wohngebäude in Ausübung eines angeschafften Erbbaurechtes hergestellt und zusammen mit dem Erbbaurecht innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung veräußert wird ( BFH-Urteil vom 30. November 1976 VIII R 202/72 , BStBl II 1977, 384).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Es genügt, wenn eine Identität im wirtschaftlichen Sinne besteht ( BFH-Urteil vom 25. August 1987 IX R 65/86 , BStBl II 1988, 248 m.w.N.).
  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Bedenken ergeben sich insoweit, wie bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, ob die Erschließungskosten, die der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer zahlt, als zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks anzusehen sind, oder aber zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gehören ( BFH-Urteil vom 23. April 1991 IX R 86/89 , BStBl II 1991, 712).
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12

    Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten

    Wirtschaftlich betrachtet habe sich der Wertzuwachs --abweichend von den Rechtsgrundsätzen im Urteil des FG Baden-Württemberg vom 30. September 1992  14 K 81/91 (EFG 1993, 233)-- nicht im Grundstück selbst vollzogen, sondern in einem daneben bestehenden und auf dem Grundstück dinglich lastenden Recht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09

    Veräußerung eines von einem Erbbaurecht entlasteten Grundstücks - Zur Rechtsnatur

    Nach der so verstandenen Rechtsnatur eines Erbbaurechts stehen sich mit dem von den Klägern erworbenen Grundstück, das im Erwerbszeitpunkt mit einem noch lange Zeit Gültigkeit beanspruchenden Nutzungsrecht belastet war, und dem veräußerten Grundstück, das von dieser Belastung befreit war, Wirtschaftsgüter gegenüber, die nicht über die erforderliche Nämlichkeit im Sinne einer wirtschaftlichen Identität verfügen (a.A. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 1992, 14 K 81/91, EFG 1993, 233).

    Zwar stehen sich während der Dauer des Erbbaurechtsverhältnisses wechselseitige Leistungsverpflichtungen gegenüber, die auf die Nutzungsüberlassung des Erbbaugrundstücks einerseits und die Zahlung des Erbbauzinses andererseits gerichtet sind (so auch Urteil des Finanzgerichts Baden Württemberg vom 30. September 1992, 14 K 81/91, a.a.O.).

    In diesem Wert können wirtschaftlich betrachtet Anschaffungskosten des Grund und Bodens erkannt werden (a.A. Finanzgericht Baden-Württemberg vom 30. September 1992, 14 K 81/91, a.a.O.).

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