Rechtsprechung
   FG Köln, 14.10.1992 - 3 K 666/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,25518
FG Köln, 14.10.1992 - 3 K 666/92 (https://dejure.org/1992,25518)
FG Köln, Entscheidung vom 14.10.1992 - 3 K 666/92 (https://dejure.org/1992,25518)
FG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 3 K 666/92 (https://dejure.org/1992,25518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,25518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 2441/15

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Eheleuten unter Berücksichtigung

    Der Senat folgt auch nicht der vom Beklagtenvertreter in der mündlichen Verhandlung zitierten Entscheidung des FG Köln vom 14.10.1992 (3 K 666/92, EFG 1993, 379), die das Streitjahr 1988 zum Gegenstand hatte und wonach ein dauerndes Getrenntleben nach Auszug eines Ehegatten trotz mehrtägiger Besuche und gemeinsamer Urlaubsreisen vorlag.
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Ebenso wenig geht die Beschwerde auf die speziell zur Bedeutung eines erfolglosen, nur kurzzeitigen Versöhnungsversuchs für die Prüfung des Merkmals des dauernden Getrenntlebens i.S. von § 26 Abs. 1 EStG ergangene Rechtsprechung, insbesondere auch der FG, ein (vgl. Urteil des FG Münster vom 22. März 1996 14 K 3008/94 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 921; des FG Köln vom 21. Dezember 1993 2 K 4543/92, EFG 1994, 791; vom 14. Oktober 1992 3 K 666/92, EFG 1993, 379, und des Hessischen FG vom 14. April 1988 9 K 70/85, EFG 1988, 639).
  • FG Berlin, 25.10.2006 - 2 K 2570/04

    Annahme des Getrenntlebens von Ehegatten nach sich widersprechenden Aussagen

    Auch wenn man dem Beklagten folgt und in Anlehnung an § 1567 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- auf den Willen beider Ehegatten abstellt und ein Getrenntleben annimmt, wenn ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Gemeinschaft ablehnt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 14. Oktober 1992 3 K 666/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-1993, 379), kommt man zu keinem anderen Ergebnis.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht