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   FG Köln, 07.07.1993 - 6 K 4481/92   

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https://dejure.org/1993,14236
FG Köln, 07.07.1993 - 6 K 4481/92 (https://dejure.org/1993,14236)
FG Köln, Entscheidung vom 07.07.1993 - 6 K 4481/92 (https://dejure.org/1993,14236)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 6 K 4481/92 (https://dejure.org/1993,14236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1996, 100
  • EFG 1994, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG München, 10.06.1997 - 13 K 389/97
    Der Kläger verwies auf das Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 6 K 4481/92).

    Zu bemerken ist noch folgendes: Zutreffend führt das Finanzamt im Schriftsatz vom 10.02.1997 (S. 2) aus, daß das vom Kläger zitierte Urteil des FG Köln vom 07. Juli 1993 6 K 4481/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 199) auf einem in wesentlichen Punkten anders gelagerten Sachverhalt beruht.

  • FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00

    Aufwendungen für den Bezug einer Zeitung als Werbungskosten

    Soweit im Einzelfall auch Aufwendungen für den Bezug von Tageszeitungen Werbungskosten sein können, wenn feststeht, dass diesen Zeitungen nur beruflich interessierende Informationen entnommen werden (vgl. FG Köln vom 07.07.1993 6 K 4481/92 EFG 1994 Seite 199), führt dies jedenfalls im Streitfall nicht zur Anerkennung der streitigen Kosten für die Zeitung.
  • FG München, 12.06.2002 - 1 K 49/01

    Auf dem Weg zur Arbeitsstelle entstandene Unfallaufwendungen; Einkommensteuer

    Lediglich dann, wenn festgestellt werden kann, dass der Zeitung ausschließlich beruflich interessierende Informationen entnommen werden, während die allgemein interessierenden Informationen aus anderen Zeitungen gewonnen werden, kann ausnahmsweise von einem ausschließlich beruflichen veranlassten Erwerb ausgegangen werden, der zur Abzugsfähigkeit führt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7.7.1993 6 K 4481/92, EFG 1994, 199).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.01.1995 - 1 K 1108/94

    Lohnsteuer; Ungewißheit der Einkünfteerzielungsabsicht

    Dagegen Lehnt die Finanzgerichtsrechtsprechung den Werbungskostenabzug für solche Rufwendungen grundsätzlich ab, die lediglich der Verbesserung der allgemeinen Anstellungschancen oder der Weiterbildung dienen (Urteile des Hessischen Finanzgerichts vom 25. Januar 1979, EFG 1979, 439 betreffend Sprachkurs, Schreibmaschine und Tageszeitung und vom 26. August 1986 - 12 K 10/86, Jurisdokumentation; betreffend Lehrgang zur Weiterbildung in einem erlernten Beruf; Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. April 1992, EFG 1992, 510 betreffend Arbeitszimmer; auch: Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 12. Oktober 1993, EFG 1994, 199 [FG Köln 07.07.1993 - 6 K 4481/92] ).
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