Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 28.01.1994 - 4 K 2320/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,36626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1994, 907
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98
Rücknahme einer Einspruchsentscheidung; Ersetzen der ersten …
Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28. Januar 1994 4 K 2320/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 907) hält dies unter Hinweis auf den Wortlaut des § 132 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977), der lediglich den Widerruf, die Zurücknahme, Änderung oder Aufhebung des streitbefangenen Verwaltungsakts --in der Gestalt der Einspruchsentscheidung-- zulasse, grundsätzlich für unzulässig, es sei denn, die erneute Einspruchsentscheidung stelle sich als lediglich wiederholende Verfügung ohne eigenständigen Regelungsgehalt dar. - FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06
AO / EStG / EGV: Vollmacht /
Soweit die nach wiederholter Einspruchseinlegung getroffene Einspruchsentscheidung (etwa mangels Berücksichtigung der zweiten Einlegung oder einer ergänzenden Begründung) unvollständig ist, kann sie nicht durch eine weitere ergänzt werden (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 1994 4 K 2320/92, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1994, 907, 923; abgesehen von § 102 Satz 2 FGO) und ist das außergerichtliche Vorverfahren in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise förmlich abgeschlossen (…vgl. BFH vom 10. Mai 2007 III R 67/06, BFH/NV 2007, 2063;…vom 18. Juni 2003 I B 172/02, BFH/NV 2004, 491 zu II 3;vom 21. November 2000 IV B 153/99, [...]). - FG Hessen, 28.04.1999 - 2 K 6347/97
Kindergeld; Ausländer; vorübergehende Arbeitsleistung; Entsendung; Inland; …
Der Senat folgt der im Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 18. April 1994 (I K 84/93, EFG 1994, 907) vertretenen Rechtsauffassung und verweist ergänzend auf die dortigen Ausführungen.