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   FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94 E   

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https://dejure.org/1995,4293
FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94 E (https://dejure.org/1995,4293)
FG Münster, Entscheidung vom 17.01.1995 - 11 K 2448/94 E (https://dejure.org/1995,4293)
FG Münster, Entscheidung vom 17. Januar 1995 - 11 K 2448/94 E (https://dejure.org/1995,4293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von Zahlungen aufgrund Haftungsinanspruchnahme bei einem Geschäftsführer als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlungen aufgrund Haftungsinanspruchnahme bei Geschäftsführer keine Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Zahlungen aufgrund Haftungsinanspruchnahme bei Geschäftsführer keine Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 742
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.03.1992 - VI R 145/89

    Geldwerter Vorteil durch Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatzforderung

    Auszug aus FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94
    Zum anderen kann ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, daß vom Landgericht Bochum in seinem Urteil vom 21.12.1992 ausdrücklich festgestellt wurde, daß der Kl. durch sein Handeln bewußt und gewollt Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter geleistet hat, um diesen die Erzielung nicht versteuerter, privat vereinnahmter Gelder zu ermöglichen, mithin zu einer etwaigen beruflichen Veranlassung eine dem Bereich der Lebensführung zuzuordnende Veranlassung hinzugetreten ist, wodurch die Grenze, hinter der § 12 Nr. 1 EStG die Abziehbarkeit von Aufwendungen verbietet, überschritten wurde (vgl. Urteile des BFH vom 06.02.1981 - VI R 30/77, BStBl. 1981 II, S. 362 ff. und 27.03.1992 - VI R 145/89, BStBl. 1992 II, S. 837 ff.).
  • BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88

    Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94
    Zum einen haben die Kl. bisher weder dargelegt noch nachgewiesen, daß der Kl. die von ihm begangenen Pflichtverletzungen nicht in erster Linie in seiner Eigenschaft als Alleingesellschafter der GmbH, sondern als deren Arbeitnehmer begangen hat (vgl. Urteil des BFH vom 14.05.1991 - VI R 48/88, BStBl. 1991 II, S. 758 f.).
  • BFH, 06.02.1981 - VI R 30/77

    Arbeitnehmer - Verstoß gegen die Dienstvorschriften - Schadensersatzzahlung -

    Auszug aus FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94
    Zum anderen kann ebenfalls nicht unberücksichtigt bleiben, daß vom Landgericht Bochum in seinem Urteil vom 21.12.1992 ausdrücklich festgestellt wurde, daß der Kl. durch sein Handeln bewußt und gewollt Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter geleistet hat, um diesen die Erzielung nicht versteuerter, privat vereinnahmter Gelder zu ermöglichen, mithin zu einer etwaigen beruflichen Veranlassung eine dem Bereich der Lebensführung zuzuordnende Veranlassung hinzugetreten ist, wodurch die Grenze, hinter der § 12 Nr. 1 EStG die Abziehbarkeit von Aufwendungen verbietet, überschritten wurde (vgl. Urteile des BFH vom 06.02.1981 - VI R 30/77, BStBl. 1981 II, S. 362 ff. und 27.03.1992 - VI R 145/89, BStBl. 1992 II, S. 837 ff.).
  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 83/91

    Abzugsfähigkeit von Steuerhinterziehungszinsen als Werbungskosten - Tilgung von

    Auszug aus FG Münster, 17.01.1995 - 11 K 2448/94
    Für Haftungs-, Schadensersatz- und Bürgschaftszahlungen eines Arbeitnehmers kommt zudem ein Wk-Abzug ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Aufwendungen nachweislich in erster Linie in beruflichem Interesse gemacht wurden (vgl. Urteil des BFH vom 09.02.1993 - VIII R 83/91, BFH-NV 1993, S. 644 f. a. E., m. w. N.).
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 35/96

    Haftungsinanspruchnahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

    Das Finanzgericht (FG) führte mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 742 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen aus, die geleisteten Haftungsbeträge stellten keine Werbungskosten dar.
  • FG Düsseldorf, 09.03.2004 - 9 K 2666/03

    Werbungskosten; Nichtselbständige Arbeit; Haftung; Steuerhinterziehung;

    Ebenfalls braucht nicht entschieden zu werden, ob ein Steuerpflichtiger, der auf derartige Haftungsverpflichtungen zahlt, die von ihm geleisteten Zahlungen subjektiv zur Förderung seiner beruflichen Tätigkeit erbracht hat (ablehnend: Finanzgericht Münster, 11 K 2448/94 E, EFG 1996, 742, nicht rechtskräftig, Az. des BFH VI R 35/96).
  • FG Münster, 21.01.1999 - 4 K 6282/98

    Werbungskostenabzug: Körperschaftsteuer-Haftungsschulden

    Da in diesen Fällen ein Verstoß nicht mehr als im Rahmen der beruflichen Zielvorstellung des Arbeitnehmers angesehen werden kann, ist auch ein objektiver Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit zu verneinen (BFH-Urteil vom 18.09.1987 - VI R 121/84 -, BFH/NV 1988, 353; Finanzgericht München, Urteil vom 30.09.1998 - 1 K 774/96 -, DStRE 99, 121; FG Münster, Urteil vom 17.01.1995 - 11 K 2448/94 E -, EFG 1996, 742, jeweils m.w.N.).
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