Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.04.1997 - IX 329/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente als Leibrente nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Aufteilung einer Rente in verschiedene Laufzeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente als Leibrente nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Aufteilung einer Rente in verschiedene Laufzeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 1186
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.01.1991 - X R 97/89
Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.1997 - IX 329/93
Der BFH ist dieser Auffassung im Urteil vom 22.01.1991 X R 97/89 (BStBl II 1991, 686) gefolgt. - BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84
Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.1997 - IX 329/93
Der "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" sind die Einkünfte, die erzielt werden durch zeitlich gestreckte Auszahlung eines verzinslichen Kapitals während der Lebenszeit einer Bezugsperson (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, 178, BStBl II 1986, 747, 749). - BFH, 30.09.1980 - VIII R 13/79
Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei Verjährung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.1997 - IX 329/93
Für den "Beginn der Rente" kommt es also nicht darauf an, wann die Rente bewilligt gezahlt wird (BFH-Urteile vom 26. August 1975 VIII R 93/80, BFHE 116, 547, BStBl II 1975, 884, mit weiteren Nachweisen) oder ob einzelne Rentenansprüche z.B. wegen Verjährung (BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155) oder wegen verspäteter Antragstellung nicht gezahlt werden. - BFH, 26.08.1975 - VIII R 93/70
Altersruhegeld - Steuerfreie Geldrente - Erforderliche Versicherungszeiten - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.1997 - IX 329/93
Für den "Beginn der Rente" kommt es also nicht darauf an, wann die Rente bewilligt gezahlt wird (BFH-Urteile vom 26. August 1975 VIII R 93/80, BFHE 116, 547, BStBl II 1975, 884, mit weiteren Nachweisen) oder ob einzelne Rentenansprüche z.B. wegen Verjährung (BFH-Urteil vom 30. September 1980 VIII R 13/79, BFHE 132, 26, BStBl II 1981, 155) oder wegen verspäteter Antragstellung nicht gezahlt werden.
- FG Münster, 13.07.1999 - 13 K 7278/97
Höhe des Ertragsanteils bei privater Berufsunfähigkeitsrente
Hierfür sprächen auch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Januar 1991 - X R 97/89 - (BFHE 164, 304 , BStBl II 1991, 686 ), das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. April 1997 - XI 329/93 - ( EFG 1997, 1186) und das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.06.1990 - IV B 5-S 2255- 123/90 - (…Ob das Niedersächsische Finanzgericht in EFG 1997, 1186 über eine Zeitrente oder eine dem hier zu beurteilenden Vertragswerk ähnliche Rente zu entscheiden hatte, ist den Entscheidungsgründen nicht eindeutig zu entnehmen.
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zur Rechtsfortbildung und im Hinblick auf eine mögliche Abweichung vom Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts in EFG 1997, 1186 zur Rechtsvereinheitlichung zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO .
- BFH, 09.02.2005 - X R 11/02
Private Berufsunfähigkeitsrente - abgekürzte Leibrente
ee) Soweit sich die Kläger zur Stützung ihrer Rechtsansicht auf das Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. April 1997 IX 329/93 (EFG 1997, 1186) berufen, vermag auch dies ihrer Revision nicht zum Erfolg zu verhelfen. - FG Köln, 22.06.2011 - 4 K 950/08
Nacherklärung von Rentenbezügen
Soweit aus dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 28.4.1997 IX 329/93 (EFG 1997, 1186), auf das in die Kläger ihre abweichende Rechtsansicht stützen, etwas anderes abzuleiten sein sollte, ist dem auch BFH in den vorgenannten Entscheidungen vom 9.2.2005 explizit entgegengetreten.