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   FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96   

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https://dejure.org/1997,5248
FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96 (https://dejure.org/1997,5248)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.05.1997 - 2 K 1274/96 (https://dejure.org/1997,5248)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 2 K 1274/96 (https://dejure.org/1997,5248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnsteuerpauschalierung bei als Gewerbebetrieb zu qualifizierenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerpauschalierung; Land- und Forstwirtschaft; Gewerbebetrieb; Umqualifizierung; Weinbau; Abfärbetheorie; Tätigkeitsbezogen - Lohnsteuerpauschalierung bei als Gewerbebetrieb zu qualifizierenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerpauschalierung bei als Gewerbebetrieb zu qualifizierenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.08.1990 - VI R 22/89

    Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG a. F. (§ 40a Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
    In einem solchen Fall scheidet die Pauschalierung gemäß § 40 a Abs. 3 EStG aus (BFH-Urteil vom 3. August 1990 VI R 22/89, BStBl II 1990, 1002; Herrmann/Heuer/Raupach-Wagner, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , 21. Aufl. 1996, § 40 a Anm. 49; Blümich-Heuermann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , 15. Aufl. 1996, § 40 a Rdz. 63).

    Der Gesetzgeber hat in dieser Vorschrift bezüglich der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nur auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 -4 EStG , nicht aber auf § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG Bezug genommen (BFH-Urteil vom 3. August 1990 VI R 22/89, a.a.O.).

    Sollte der von den Klägern zitierten Kommentierung in Kirchhof-Söhn (Nachlieferung Juni 1990) etwas anderes zu entnehmen sein, vermag der erkennende Senat dem aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Urteils des BFH vom 3. August 1990 ( VI R 22/89, a.a.O.) nicht zu folgen.

  • BFH, 05.09.1980 - VI R 183/77

    Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
    Aus den Gründen des BFH-Urteils vom 22. Oktober 1980 (BStBl II 1981, 76) sei ersichtlich, daß es bei wörtlicher Auslegung des § 40 a EStG entscheidend darauf ankomme, daß die Aushilfskräfte in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft tätig seien.

    Die Kläger haben auch zutreffend auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. September 1980 VI R 183/77 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1981, 76, 77) hingewiesen, wonach die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft auch dann zulässig ist, wenn ein Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 -4 EStG betreibt, nur wegen seiner Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt.

  • BFH, 10.08.1994 - I R 133/93

    Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
    Einzelunternehmer und Personengesellschafter werden im übrigen aber auch sonst nicht in allen Beziehungen gleichbehandelt (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1994 I R 133/93, BStBl II 1995, 171, 172 und vom 10. November 1983 IV R 86/80, BStBl II 1984, 152, 154 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 10.11.1983 - IV R 86/80

    Einkünfte einer Personengesellschaft aus gewerblicher Brennerei und aus

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
    Einzelunternehmer und Personengesellschafter werden im übrigen aber auch sonst nicht in allen Beziehungen gleichbehandelt (vgl. BFH-Urteile vom 10. August 1994 I R 133/93, BStBl II 1995, 171, 172 und vom 10. November 1983 IV R 86/80, BStBl II 1984, 152, 154 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 17.02.1995 - VI R 51/94

    Eine Arbeit von vorübergehender Dauer liegt jedenfalls bei einem mehr als 7

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
    Bei § 40 a Abs. 3 EStG handelt es sich um eine privilegierende Vorschrift (BFH-Urteil vom 17. Februar 1995 VI R 51/94, BStBl II 1995, 392).
  • BFH, 03.06.1982 - VI R 48/79

    Teilzeitbeschäftigte - Lohnsteuerhaftung - Ermessenserwägung -

    Auszug aus FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 1274/96
    Dies gilt auch in Anbetracht des vereinfachenden und sozialen Charakters der Regelung (BFH-Urteil vom 3. Juni 1982 VI R 48/79, BStBl II 1982, 710, 712).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 89/98

    Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Landwirtschaft

    Die Klage, mit der die Kläger weiterhin die Pauschalierung nach § 40a Abs. 3 EStG begehrten, blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 1191 veröffentlichten Gründen ohne Erfolg.
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