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   FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 6 K 38/91   

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https://dejure.org/1997,7332
FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 6 K 38/91 (https://dejure.org/1997,7332)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.1997 - 6 K 38/91 (https://dejure.org/1997,7332)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 6 K 38/91 (https://dejure.org/1997,7332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch Bausparkasse vereinnahmte unverzinsliche Einlagen; Passive Rechnungsabgrenzung; Mindestgesamtlaufzeit des Bausparvertrages; Einnahmen vor dem Abschlussstichtag; Abschlußgebühren als Ertrag für eine bestimmte Zeit; Bindung des Finanzgerichts (FG) an rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

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  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 65/91

    Gewinneutrale Behandlung von vorausgezahlten Entgelten für das Aneignungsrecht an

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  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

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  • BFH, 11.02.1998 - I R 23/96

    Abschlußgebühren von Bausparkassen

    Insofern geht auch die Argumentation der Vorinstanz in deren (ebenfalls die Klägerin betreffenden Anschluß-)Urteil vom 10. Juni 1997 6 K 38/91 (EFG 1997, 1315, 1316) ins Leere, daß für die Bildung eines pRAPs der Ausgleich gegenwärtigen oder künftigen Aufwandes keine Rolle spielen dürfe, und daß überdies der Grundsatz der Einzelbewertung die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten verbiete.
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