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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.1996 - 1 K 52/96   

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https://dejure.org/1996,15859
FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.1996 - 1 K 52/96 (https://dejure.org/1996,15859)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.10.1996 - 1 K 52/96 (https://dejure.org/1996,15859)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 1 K 52/96 (https://dejure.org/1996,15859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für gemeinsam erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit; Beschwerung durch eine fortbestehende Aufforderung zur Abgabe von Feststellungserklärungen; Geringe Gefahr bzw. nahezu Ausschluss der Gefahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 138
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

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  • BFH, 15.03.1995 - II R 24/91

    Keine beschränkte Vermögensteuerpflicht einer ausländischen Personenvereinigung,

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  • BFH, 04.07.1985 - IV R 136/83

    Verzicht auf die gsonderte Feststellung des Gewinns von Landwirts-Eheleuten

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  • BFH, 27.07.1994 - II R 122/91

    Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen für Abschlußzeitpunkte vor dem 1.

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  • BFH, 26.04.1985 - III R 24/82

    Prozeßzinsen - Rechtshängigkeit - Anspruch auf Investitionszulage

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  • BFH, 05.02.1971 - VI R 301/66

    Ehegatten - Zusammenveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Klageverfahren des

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  • BFH, 25.06.1970 - IV 190/65

    Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 215 Abs. 2

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  • BFH, 31.10.1991 - X B 69/91

    Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Grund von Zweifeln

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  • BFH, 31.07.1990 - I R 3/90

    Anforderungen an gesonderte und einheitliche Feststellung von

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  • BFH, 27.12.2021 - X S 35/21

    Streitwert für die Anfechtung einer Aufforderung des FA, die Steuererklärung in

    Dieser Auffangstreitwert kommt auch in vergleichbaren Fallgestaltungen zur Anwendung, so beispielsweise beim Streit über das Bestehen einer Steuererklärungspflicht dem Grunde nach bei nicht streitigen Besteuerungsgrundlagen (FG Berlin, Urteil vom 15.03.1988 - VII 27/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 504; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.10.1996 - 1 K 52/96, EFG 1997, 138), über das Bestehen einer Buchführungspflicht (BFH-Beschlüsse vom 30.09.1983 - IV R 250/82, BFHE 139, 230, BStBl II 1984, 39, und vom 14.05.1985 - IV R 191/83, BFH/NV 1987, 316), über einen Antrag auf kostenfreie Zusendung amtlicher Steuererklärungsvordrucke (BFH-Beschluss vom 25.03.2003 - VII B 261/01, BFH/NV 2003, 938) oder über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit (BFH-Beschluss vom 23.11.1983 - I E 3/83).
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