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   FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96 F   

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FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96 F (https://dejure.org/1997,10368)
FG Münster, Entscheidung vom 28.08.1997 - 13 K 6054/96 F (https://dejure.org/1997,10368)
FG Münster, Entscheidung vom 28. August 1997 - 13 K 6054/96 F (https://dejure.org/1997,10368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1435
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.04.1995 - I B 126/94

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung

    Auszug aus FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96
    Die dargestellten Rechtsgrundsätze gelten entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur für Einkommensteuerbescheide, in denen eine positive Steuer festgesetzt ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 4/96 , BFH/NV 1997, 180, 181; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 25.04.1996 XII 82/95, EFG 1997, 276; s. auch BFH-Beschluß vom 05.04.1995 I B 126/94 , BStBl II 1995, 496), sondern auch für Bescheide mit einer Einkommensteuer von 0 DM.
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 4/96

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96
    Die dargestellten Rechtsgrundsätze gelten entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur für Einkommensteuerbescheide, in denen eine positive Steuer festgesetzt ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 4/96 , BFH/NV 1997, 180, 181; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 25.04.1996 XII 82/95, EFG 1997, 276; s. auch BFH-Beschluß vom 05.04.1995 I B 126/94 , BStBl II 1995, 496), sondern auch für Bescheide mit einer Einkommensteuer von 0 DM.
  • FG Niedersachsen, 25.04.1996 - XII 82/95

    Einkommensteuer; Verlust aus wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Münster, 28.08.1997 - 13 K 6054/96
    Die dargestellten Rechtsgrundsätze gelten entgegen der Auffassung des Klägers nicht nur für Einkommensteuerbescheide, in denen eine positive Steuer festgesetzt ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 4/96 , BFH/NV 1997, 180, 181; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 25.04.1996 XII 82/95, EFG 1997, 276; s. auch BFH-Beschluß vom 05.04.1995 I B 126/94 , BStBl II 1995, 496), sondern auch für Bescheide mit einer Einkommensteuer von 0 DM.
  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1435 veröffentlicht.
  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 2/98

    Einkommensteuer: Forderungsausfall des Vermieters

    Ergänzend zur Begründung der Einspruchsentscheidungen weist er zu der Problematik "Datenschutz und Fahrtenbuch" auf das Urteil des Senats vom 17. Juli 1997 2 K 220/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1435) hin.

    Denn wenn sich, wie im Streitfall, die Reiseangaben eines Steuerpflichtigen nicht datums-, zeit- und kundenmäßig überprüfen lassen, könnte jeder Steuerpflichtige steuermindernde Fahrt- und sonstige Reiseaufwendungen nach Belieben geltend machen, ohne dass die Finanzbehörde diese Angaben auf ihre Richtigkeit oder Schlüssigkeit überprüfen könnte (FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Juli 1997 2 K 220/95, EFG 1997, 1435).

  • FG Hessen, 21.04.1999 - 10 K 2818/97

    Kürzung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung um

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  • FG Saarland, 30.10.2002 - 1 K 248/00

    Nachweis von Fahrtaufwendungen bei ungewöhnlich langem Fahrweg zwischen Wohnung

    Ein Fahrtenbuch kann aber nur im Zusammenspiel mit entsprechenden Kostenbelegen und sonstigen Unterlagen über Anlass und Zweck der Fahrt (sog. Grundbelege) seine Funktion als Beweismittel erfüllen (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. Juli 1997 2 K 220/95, EFG 1997, 1435 ).
  • FG Köln, 28.01.1999 - 15 K 4043/98

    Gesonderte Feststellung eines am Schluß eines Veranlagungszeitraums verbleibenden

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  • FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 7113/01

    Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung

    In diesem Fall kann nach der Rechtsprechung des BFH keine Feststellung des verbleibenden Verlustes erfolgen, wenn die entsprechende Einkommensteuerfestsetzung nicht mehr änderbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998, XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl. II 2000, 3 sowie Urteile der Finanzgerichte Münster vom 28. August 1997, 13 K 6054/96 F, EFG 1997, 1435 und des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 25. April 1996, XII 82/95, EFG 1997, 276).
  • FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07

    Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die

    Demgemäß kann sich der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren nicht hinter den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte Dritter zurückziehen (vgl. FG Saarland, EFG 1997, 1435).
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 3 K 256/95

    Abzugsfähigkeit von einer GmbH gezahlter Zinsen für einen Bausparvertrag des

    Die Urteile des BFH vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97 (BFHE 187, 523 , BFH/NV 1999, 1002 ), des vorangegangenen FG Münster vom 28. August 1997 13 K 6054/96 F ( EFG 1997, 1435 m.w.N.) sowie des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Mai 1999 5 K 1354/99 ( EFG 1999, 951 ) betreffen andere Sachverhalte, da es dort jeweils nur auf die Bindungswirkung von Einkommensteuer-Bescheiden ankam.
  • FG München, 31.08.1998 - 7 K 412/95

    Änderung bestandskräftiger Schätzungsbescheide aufgrund nachgereichter

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  • FG Münster, 24.03.1998 - 13 K 5880/97
    Die Klägerin und der Ehemann erhoben Klage, die beim Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 13 K 6054/96 F geführt wurde.
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