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FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.1997 - 1 K 116/96 |
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 1 K 116/96 (https://dejure.org/1997,12760)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer Rentennachzahlung im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts; Anspruch auf Krankengeld; Beginn der Erwerbsunfähigeitsrente; Erstattungsverfahren zwischen verschiedenen Leistungsträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1997, 807
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.10.1995 - I R 153/94
Zugeflossene Lohnersatzleistungen unterliegen auch insoweit dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 07.12.1989 - 5 K 1668/88
Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 10.07.2002 - X R 46/01
Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage u.a. unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 1997 1 K 116/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 807) abgewiesen. - FG Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 10 K 200/00
Progressionsvorbehalt bei rückwirkendem Wegfall von Krankengeld und Gewährung von …
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit rechtskräftigem Urteil vom 29. Januar 1997 1 K 116/96 (EFG 1997, 807) diese Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt (ebenso Puhl, Der Betrieb 1990, 1111).