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   FG München, 08.10.1997 - 4 K 1455/94   

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https://dejure.org/1997,18057
FG München, 08.10.1997 - 4 K 1455/94 (https://dejure.org/1997,18057)
FG München, Entscheidung vom 08.10.1997 - 4 K 1455/94 (https://dejure.org/1997,18057)
FG München, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 4 K 1455/94 (https://dejure.org/1997,18057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung einer im Erbvergleich vorgenommenen Abfindungszahlung; Rechtmäßigkeit einer Besteuerung entsprechend dem Vorliegen eines Vermächtnisses im Falle eines Erbvergleiches; Bedeutung des tatsächlichen Erhaltes bei der Beurteilung des Vermögensanfalls aufgrund des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.02.1961 - II 269/58 U

    Annahme eines erbschaftssteuerlich maßgebebenden Erbvergleichs bei Gewährung

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  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

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  • BFH, 24.07.1972 - II R 35/70

    Erbrecht - Festsetzung der Erbschaftsteuer - Bereicherung - Vergleich der

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  • FG Münster, 28.05.2009 - 3 K 2617/07

    Zahlung einer Erbschaftsteuer aufgrund einer ausgezahlten Abfindung i.R.e.

    Dem ist auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung für den Fall des Erbprätendentenvergleichs gefolgt (vgl. Urteil des FG München vom 08.10.1997, 4 K 1455/94, EFG 1998, 489; so auch Troll/Gebel/Jülicher Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar Rz. 80 - 82 zu § 3 ErbStG; Moench Erbschaft- und Schenkungsteuer Kommentar Rz 50 zu § 3 ErbStG; Kapp/Ebeling Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar Rz 56 zu § 3 ErbStG; Georg Crezelius, FR 2000, 613; a. A. Benne, FR 2004, 1102).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2011 - 4 K 1781/09

    Zur Frage der Bemessungsgrundlage im Falle eines Erbvergleichs unter Miterben

    Dem sei auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung für den Fall des Erbprätendenvergleichs gefolgt (mit Hinweis auf FG München vom 8. Oktober 1997 4 K 1455/94, EFG 1998 Seite 489).
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