Rechtsprechung
   FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13360
FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98 (https://dejure.org/1998,13360)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.08.1998 - 1 K 227/98 (https://dejure.org/1998,13360)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. August 1998 - 1 K 227/98 (https://dejure.org/1998,13360)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1583
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.02.1994 - IV R 33/93

    Praxiswert - Sozietät - Nutzungsdauer

    Auszug aus FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98
    Insoweit geht die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (etwa BFH, Urteil vom 24.2.1994 - IV R 33/93, BStBl. II 1994, 590), die von der Finanzverwaltung geteilt wird (BMF-Schreiben vom 15.1.1995, BStBl. 1995, 14), bei Erwerb einer Praxis durch eine Gesellschaft und weiterer Mitarbeit des früheren Praxisinhabers in der (neuen) Sozietät davon aus, daß sich das zwischen dem früheren Praxisinhaber und dessen Mandanten bestehende Vertrauensverhältnis - anders als bei Erwerb einer Einzelpraxis ohne weitere Mitarbeit - in längstens 10 Jahren verflüchtigt.
  • BFH, 11.06.1985 - VIII R 254/80

    Zur freiberuflichen Tätigkeit einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erzielt eine Personengesellschaft freiberufliche Einkünfte, wenn alle ihre Gesellschafter die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllen (s. z.B. Urteile vom 26.11.1970 - IV 60/65, BStBl. II 1971, 249, 250; vom 11.6.1985 - VIII R 254/80, BStBl. II 1985, 584).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98
    Wesentlich ist vielmehr, daß nur die (entsprechend qualifizierten) Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich tätig sind und daß darüber hinaus jeder einzelne Gesellschafter für sich bei den von ihm wahrgenommenen Aufgaben leitend und eigenverantwortlich agiert (BFH vom 20.4.1989 - IV R 299/83, BStBl. II 1989, 727).
  • BFH, 26.11.1970 - IV 60/65

    Medizinische Badeanstalt - Gewerbebetrieb - Verabreichung der Bäder - Saunabäder

    Auszug aus FG Saarland, 03.08.1998 - 1 K 227/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erzielt eine Personengesellschaft freiberufliche Einkünfte, wenn alle ihre Gesellschafter die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllen (s. z.B. Urteile vom 26.11.1970 - IV 60/65, BStBl. II 1971, 249, 250; vom 11.6.1985 - VIII R 254/80, BStBl. II 1985, 584).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02

    Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine

    Dass die Zuführung von Mandanten nicht durch eine besondere Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Gewinnverteilung abgegolten wurde, zwingt ebenfalls nicht zur Annahme einer reinen Kapitalhingabe durch die GmbH (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 - 1 K 227/98 - EFG 1998, 1583).

    Dies folgt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zwingend aus dem Erfordernis, dass jeder Gesellschafter einer Personengesellschaft - soll diese Einkünfte nach § 18 EStG erzielen - in dieser Gesellschaft Tätigkeiten freiberuflicher Art tatsächlich ausüben muss (BFH, Urteile vom 26.11.1970 - IV 60/65, BStBl. II 1971, 249 [251], und vom 11.06.1985 - VIII R 254/80, a a.O., FG des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 - 1 K 227/98, a.a.O.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuerpflicht von Kapitalgesellschaften allein

    Denn eine bloße kapitalmäßige Beteiligung (stille Gesellschaft) würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen (BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 53/96, BStBl. II 2000, 13, Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 03.08.1998 1 K 227/98, EFG 1998, 1583 ).

    Auch das Fehlen einer besonderen Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Gewinnverteilung zwingt nicht zur Annahme einer reinen Kapitalhingabe durch die GmbH (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 3.8.1998 1 K 227/98, a.a.O.), selbst wenn - wie im Streitfall - eine solche Vergütung allen anderen Gesellschaftern gewährt wird.

  • FG Düsseldorf, 13.01.2005 - 16 K 4282/02

    Interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaft; Steuerberatungszulassung;

    Wenn die persönliche Arbeitsleistung eines Gesellschafters oder der Einsatz von nur einem Gesellschafter gehörendem Kapital besonders abgegolten werden soll, kann das jeweils durch die Vereinbarung von Sondervergütungen geschehen (s. BFH-Beschluss vom 15. März 2000 IV B 35/99, BFH/NV 2000, 1185; Urteil des FG Saarland vom 3. August 1998 1 K 227/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1583 unter 3.).

    Eine "reine Kapitalhingabe" ist auch nicht bereits dann anzunehmen, wenn der Gewinn aufgrund der Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft verteilt wird (Urteil des FG Saarland in EFG 1998, 1583); auch diese Art der Gewinnverteilung gibt den Gesellschaftern vielmehr die Möglichkeit, die Tätigkeitsbeiträge auch nach anderen Kriterien als dem des bloßen Zeitaufwandes angemessen zu gewichten (z.B. langjährige Erfahrung eines Gesellschafters, besondere Schwierigkeit oder Bedeutung der Tätigkeit).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht