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   FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 1755/96 E   

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FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 1755/96 E (https://dejure.org/1997,11887)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.1997 - 5 K 1755/96 E (https://dejure.org/1997,11887)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 1997 - 5 K 1755/96 E (https://dejure.org/1997,11887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Begriffs "Tatsache"; Einordnung des sich bei Übergang von der Einnahme-Überschußrechnung zum Bestandsvergleich ergebenden Gewinn als Tatsache; Anerkennung des Wechsels der Gewinnermittlungsart als neue Tatsache; Voraussetzungen für die Anerkennung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

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  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

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  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

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  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der

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  • BFH, 13.07.1990 - VI R 109/86

    Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren mit aktenloser Bearbeitung sind dem

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  • BFH, 19.10.1971 - VIII R 27/66

    Gewinnermittlungsart - Übergang zum Bestandsvergleich - Tatsache - Wechsel der

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  • BFH, 05.02.1975 - I R 85/72

    Unlautere Mittel - Widerruf - Steuererlaß - Anwendung - Kenntnis der

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  • FG Münster, 16.06.2004 - 1 K 6434/01

    Steuerbescheid, Änderung

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1994, XI R 80/92, BFHE 176, 303, BStBl. II 1995, 293; BFH-Urteil vom 28.09.2000 III B 108/97, BFH/NV 2001, 418 m.w.N.) als auch der Finanzgerichte (vgl. z.B. FG des Landes Brandenburg Urteil vom 18.09.1997, 5 K 1755/96 E, EFG 1998, 165) ist ein Steuerbescheid bereits dann durch unlautere Mittel im Sinne dieser Vorschrift erwirkt worden, wenn durch einen Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einer Steuererklärung unrichtige Angaben gemacht werden und ihm die Unrichtigkeit bewusst ist.
  • FG Köln, 16.08.2000 - 1 K 7172/98

    Änderung von Steuerbescheiden, die durch die Anwendung unlauterer Mittel erwirkt

    c) Bereits diese Ermessenserwägung trägt die Entscheidung des Beklagten (wie hier Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18.09.1997, 5 K 1755/96 E, EFG 1998, 165 f.).
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