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   FG Hessen, 31.03.1998 - 1 K 2508/96   

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https://dejure.org/1998,19474
FG Hessen, 31.03.1998 - 1 K 2508/96 (https://dejure.org/1998,19474)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 K 2508/96 (https://dejure.org/1998,19474)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 K 2508/96 (https://dejure.org/1998,19474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteilige Erfassung bereits geleisteter Versicherungsprämien bei der Bewertung des stsuerpflichtigen Betriebsvermögens; Bewertung sog. betagter Forderungen; Maßgeblichkeit zivilrechtlicher Definitionen im Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1347
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hessen, 07.03.2007 - 1 K 1046/03

    Erbschaftsteuer - Zeitpunkt der Erfassung und Wertansatz einer auf das Leben

    Diese vom Hessischen Finanzgericht im Urteil vom 31.03.1998 (1 K 2508/96, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 1347) vertretene Ansicht sei zwischenzeitlich durch den Bundesfinanzhof (BFH) in einem anderen Fall bestätigt worden (Urteil vom 27.08.2003 II R 58/01, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 921).

    Auch wenn diese abweichende Definition in der Literatur teilweise auf Kritik gestoßen (vgl. Schuck in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG, BewG Kommentar, 2 Aufl. 2004, § 9 Rdnr. 22) und die Behandlung der Betagung nach der zivilrechtlichen Definition im Urteil des Hessischen Finanzgerichts in EFG 1998, 1347 teilweise begrüßt wurde (Fiedler, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2001, 1648, 1650; DStR 2005, 1966; Hild, Der Betrieb 1990, 153; ablehnend Fromm, DStR 2005, 1465; DStR 2005, 1969; Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG Kommentar, § 9 RdNr. 42), schließt sich der erkennende Senat der modifizierten Definition des BFH an.

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2001 - 2 K 444/99

    Erbschaftsbesteuerung und Steuerentstehung bei zu Gunsten eines Dritten

    Nach Ansicht des Senats handelt es sich bei der vom Gesetzgeber neben den Begriffen der Bedingung und Befristung in § 9 Absatz 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erwähnten "Betagung" um ein eigenständiges Merkmal, welches ebenfalls im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen ist (so auch Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteile vom 13. September 1989 X R 464/81, Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 1990, 67 und vom 31. März 1998 1 K 2508/96, EFG 1998, 1347; Meincke, ErbStG , 9. Auflage, § 9 Rn. 23; Hild DB 1981, 1901; ders. DB 1990, 153).
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