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   FG Düsseldorf, 31.07.1998 - 18 K 7008/95 AO   

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https://dejure.org/1998,13224
FG Düsseldorf, 31.07.1998 - 18 K 7008/95 AO (https://dejure.org/1998,13224)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.1998 - 18 K 7008/95 AO (https://dejure.org/1998,13224)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 18 K 7008/95 AO (https://dejure.org/1998,13224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verrechnung von Forderungen gegen Massekosten; Konkurseröffnung über das Vermögen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Aufrechnung von Umsatzsteuerforderungen mit Vorsteuervergütungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1500
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat unlängst in seinem Urteil vom 1. August 2000 VII R 31/99 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 215, BFHE 193, 1) die Aufrechnung von sog. Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, in analoger Anwendung des § 55 KO für unzulässig erachtet und dabei ausgeführt, dass die Möglichkeit einer solchen Aufrechnung ebenso wie Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen die von § 60 KO vorgegebene Verteilung der verbleibenden Masse und insbesondere den verfassungsrechtlich gebotenen Vorrang der Konkursverwaltervergütung im massearmen Konkurs (Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG in NJW 1993, 2861 und 3129) unterlaufen würde (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 1998 18 K 7008/95 AO, EFG 1998, 1500).
  • FG Köln, 15.10.2003 - 4 K 4199/99

    Wechsel der Gewinnermittlung von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zum

    Der Fall entspreche im wesentlichen exakt dem Fall, über den das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil vom 25.06.1998 (14 K 16/92, EFG 1998, 1500/02) entschieden habe; danach sei der Übergang von der Gewinnermittlungsart nach § Abs. 3 EStG zu der nach § 4 Abs. 1 EStG nur dann zulässig gewählt, wenn zu Beginn des Wirtschaftsjahres eine Eröffnungsbilanz erstellt werde und Bestandskonten eingerichtet würden.
  • BFH, 11.04.2001 - VII R 304/00

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Vollstreckung - Forderungspfändung -

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat unlängst in seinem Urteil vom 1. August 2000 VII R 31/99 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2001, 215, BFHE 193, 1) die Aufrechnung von sog. Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, in analoger Anwendung des § 55 KO für unzulässig erachtet und dabei ausgeführt, dass die Möglichkeit einer solchen Aufrechnung ebenso wie Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen die von § 60 KO vorgegebene Verteilung der verbleibenden Masse und insbesondere den verfassungsrechtlich gebotenen Vorrang der Konkursverwaltervergütung im massearmen Konkurs (Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG in NJW 1993, 2861 und 3129) unterlaufen würde (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 1998 18 K 7008/95 AO, EFG 1998, 1500).
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