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   FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94 E   

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https://dejure.org/1996,3721
FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94 E (https://dejure.org/1996,3721)
FG Münster, Entscheidung vom 07.11.1996 - 14 K 3699/94 E (https://dejure.org/1996,3721)
FG Münster, Entscheidung vom 07. November 1996 - 14 K 3699/94 E (https://dejure.org/1996,3721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und als Versorgungsleistung zu qualifizierenden Rentenverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 2; EStG § 16 Abs. 2 S 1
    Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und als Versorgungsleistung zu qualifizierenden Rentenverpflichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteermittlung: - Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und als Versorgungsleistung zu qualifizierenden Rentenverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1675
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
    Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen ganzen Gewerbebetrieb gegen wiederkehrende Bezüge, so besteht, sofern die Bezüge wagnisbehaftet sind oder Versorgungszwecken dienen, ein Wahlrecht des Veräußerers zwischen einer Versteuerung eines begünstigten Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG oder einer Versteuerung nichtbegünstigter nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zuflußzeitpunkt nach §§ 15 Abs. 1, 24 Nr. 2 EStG , vgl. BFH, Urteil vom 19.5.1992 - VIII R 37/90 -, BFH/NV 1993, 87 sowie grundlegend BFH, Urteil vom 12.6.1968 - IV 254/62 -, BStBl. II 1968, 653.

    Die praktisch wichtigsten Beispiele bilden dabei Umsatz- und Gewinnbeteiligungsrenten sowie Leibrentenbezüge, bei denen das Wagnis in der durch die Bindung an die Lebensdauer einer Person bedingten Ungewißheit der Rentenlaufzeit besteht, vgl. BFH, Urteil vom 12.6.1968 - IV 254/62 -, a.a.O.

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
    Sie ist vielmehr in einem spezifisch steuerrechtlichen Sinne unentgeltlich, weil dieses besondere Instrument der Nachfolgeregelung spezialgesetzlich dem Rechtsinstitut der Sonderausgaben zugewiesen ist, vgl. BFH, Urteil vom 31.8.1994 - X R 44/93 -, in DStR 1995, 408, 409 l.Sp. m.w.M.
  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90

    Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über

    Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
    Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen ganzen Gewerbebetrieb gegen wiederkehrende Bezüge, so besteht, sofern die Bezüge wagnisbehaftet sind oder Versorgungszwecken dienen, ein Wahlrecht des Veräußerers zwischen einer Versteuerung eines begünstigten Veräußerungsgewinns im Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 16, 34 EStG oder einer Versteuerung nichtbegünstigter nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zuflußzeitpunkt nach §§ 15 Abs. 1, 24 Nr. 2 EStG , vgl. BFH, Urteil vom 19.5.1992 - VIII R 37/90 -, BFH/NV 1993, 87 sowie grundlegend BFH, Urteil vom 12.6.1968 - IV 254/62 -, BStBl. II 1968, 653.
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
    Veräußerungskosten sind aus den übrigen Betriebsausgaben herausgenommene (betriebliche) Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, d. h. alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlaßten Kosten wie z. B. Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren u.ä., vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 27.10.1977 - IV R 60/74 -, in Bundessteuerblatt (BStBl.) II, 1978, 100, 101 r.Sp.
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 93/98

    Werbungskostenabzug bei Bezug von Konkursausfallgeld

    Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage mit den in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1675 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG München, 26.10.1999 - 16 K 2935/98

    Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten für ein Mietwohngrundstück nach

    Diese Rechtsauffassung wird von der erstinstanzlichen Rechtsprechung im wesentlichen geteilt (vgl. z. B. Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 29. November 1990 III K 412/84, Datev Lexinform Nr. 97735, rkr.; Urteil des FG Düsseldorf vom 12. Juni 1997 14 K 6480/93 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1302, rkr.; Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 29. April 1998 12 K 351/92, EFG 1998, 1191 , rkr.; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juli 1998 X 128/96, EFG 1998, 1675, rkr.
  • FG Münster, 27.11.2002 - 7 K 559/99

    Anforderungen an die Annahme von Sonderbetriebsvermögen II

    Der vorliegende Sachverhalt könne auch nicht mit der Verpachtung eines Gaststättengrundstücks verbunden mit einer Getränkebezugsverpflichtung für einen längeren Zeitraum verglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1966 IV R 380/62, BStBl. III 1967, 97; FG Düsseldorf vom 29.09.1998 8 K 711/95 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1675).
  • FG Münster, 27.11.2002 - 7 K 556/99

    Kriterien für das Vorliegen von Sonderbetriebsvermögen II und Mieten als

    Der vorliegende Sachverhalt könne auch nicht mit der Verpachtung eines Gaststättengrundstücks verbunden mit einer Getränkebezugsverpflichtung für einen längeren Zeitraum verglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1966 IV R 380/62, BStBl. III 1967, 97; FG Düsseldorf vom 29.09.1998 8 K 711/95 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1675).
  • FG Münster, 15.02.2003 - 7 K 559/99F
    Der vorliegende Sachverhalt könne auch nicht mit der Verpachtung eines Gaststättengrundstücks verbunden mit einer Getränkebezugsverpflichtung für einen längeren Zeitraum verglichen werden (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1966 IV R 380/62, BStBl. III 1967, 97; FG Düsseldorf vom 29.09.1998 8 K 711/95 F , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1675).
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