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   FG München, 29.10.1997 - 1 V 2373/97   

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https://dejure.org/1997,35384
FG München, 29.10.1997 - 1 V 2373/97 (https://dejure.org/1997,35384)
FG München, Entscheidung vom 29.10.1997 - 1 V 2373/97 (https://dejure.org/1997,35384)
FG München, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 1 V 2373/97 (https://dejure.org/1997,35384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 97/87

    1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2.

    Auszug aus FG München, 29.10.1997 - 1 V 2373/97
    Ein Gebäude ist wirtschaftlich verbraucht, wenn - ungeachtet einer fortbestehenden technischen Verwendbarkeit - für Erwerber und Veräußerer die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen Verwendung durch Nutzung oder Veräußerung endgültig entfallen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 97/87 , BFHE 156, 423, BStBl II 1989, 604 [BFH 15.02.1989 - X R 97/87] ).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 23/92

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mängelbeseitigungskosten vor Fertigstellung?

    Auszug aus FG München, 29.10.1997 - 1 V 2373/97
    Darüber hinaus ist erforderlich, daß ein von außen kommendes Ereignis unmittelbar körperlich auf das Wirtschaftsgut einwirkt (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.1994 IX R 23/92 , BFHE 176, 327, BStBl II 1995, 306 [BFH 30.08.1994 - IX R 23/92] unter 2 c/aa m.w.N.).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG München, 29.10.1997 - 1 V 2373/97
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof- BFH-Beschluß vom 10. Februar 1967 III B 9/66 , BStBl III 1967, 182), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 146/90

    Kein Abzug von AfaA bei einer Eigentumswohnung, die mit kleinerer als der

    Auszug aus FG München, 29.10.1997 - 1 V 2373/97
    Dies gilt nach Auffassung des Senat jedenfalls dann nicht, wenn die Ertragseinbußen nur vorübergehender Natur sind und unschwer durch Umbaumaßnahmen behoben werden können (ähnlich BFH-Urteil vom 27.01.1993 IX R 146/90 , BFHE 171, 42, BStBl II 1993, 702 [BFH 27.01.1993 - IX R 146/90] ).
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