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   FG Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 11 K 135/96   

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https://dejure.org/1997,34238
FG Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 11 K 135/96 (https://dejure.org/1997,34238)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.1997 - 11 K 135/96 (https://dejure.org/1997,34238)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 11 K 135/96 (https://dejure.org/1997,34238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 2 K 93/01

    Zahlungen der schweizerischen eidgenössischen Invalidenversicherung an einen

    Insoweit seien die Entscheidungsgründe aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 (11 K 135/96, EFG 1998, 379) hier nicht anzuwenden.

    Im übrigen werde zur weiteren Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 (a.a.O.) verwiesen, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Das Gericht teilt nicht die Einschätzung der Kläger, durch die Genehmigung der Umschulungsmaßnahme durch den deutschen Sozialversicherungsträger seien die Leistungen der IV wie solche des deutschen Sozialversicherungsträgers anzusehen mit der Folge, dass diese steuerfrei zu belassen seien und das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 (a.a.O.) im Streitfall keine Anwendung fände.

  • BFH, 07.02.2005 - IX B 239/02

    NZB: Steuerfreiheit des von schweizerischer Invalidenversicherung gezahlten

    Zum anderen hat der Bundesfinanzhof (BFH) in der ähnlich gelagerten Sache einer in der Schweiz tätigen, arbeitsunfähig gewordenen Altenpflegerin das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 11 K 135/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 379), das das unfallbedingte "Taggeld" der schweizerischen Invalidenversicherung als nicht nach § 3 Nr. 1 Buchst. c EStG steuerfrei beurteilte, bestätigt und die dagegen eingelegte Revision nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs einstimmig als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 6. Juli 1998 VI R 150/97, nicht veröffentlicht).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 14 K 262/02

    Tagegelder aus der Schweizer Invalidenversicherung kein Arbeitslohn und keine

    Dementsprechend sind der 2. und der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg in nachfolgenden Entscheidungen (stillschweigend) davon ausgegangen, dass es sich bei den an in Deutschland ansässige Grenzgänger ausgezahlten Tagegeldern aus der Schweizer Invalidenversicherung um Arbeitslohn handelt, ohne die oben dargestellten Rechtsgrundsätze des BFH zur Qualifizierung von Versicherungsbeiträgen und Versicherungsleistungen als Arbeitslohn in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. das Urteil des 11. Senates des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997, 11 K 135/96, EFG 1998, 379 sowie die Urteile des 2. Senates des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2002, 2 K 93/01 und vom 7. November 2002, 2 K 477/01 - beide nicht veröffentlicht - dokumentiert bei [...]).
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