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   FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95   

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FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95 (https://dejure.org/1997,10000)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.10.1997 - 1 K 33/95 (https://dejure.org/1997,10000)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. Oktober 1997 - 1 K 33/95 (https://dejure.org/1997,10000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 11.12.1991 - I R 152/90

    Zur Frage der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Die vom Beklagten im Streitfall ursprünglich angewandte "1/3-Methode" entspricht nicht den Kriterien, die die Rechtsprechung zur Prüfung der Angemessenheit von Geschäftsführergehältern anlegt (vgl. etwa BFH, Urteil vom 11. Dezember 1991 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690; FG Saarland, Urteil vom 27. August 1991 1 K 180/90, EFG 1992, 34).

    Denn - so der BFH - ein Geschäftsführer wird sich regelmäßig in anderer Weise als ein "normaler" Angestellter mit dem Wohl und Wehe der Kapitalgesellschaft identifizieren (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1991 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690, 691; BFH. Urteil vom 19. März 1997, a.a.O.).

    Die Klägerin beruft sich auf zwei Fälle, die den erkennenden Senat (Verfahren 1 K 251/89, 1 K 50/92) und den Bundesfinanzhof (Verfahren 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690; 1 R 18/93, BFH/NV 1995, 440) beschäftigt haben.

  • BFH, 19.05.1993 - I R 83/92

    Behandlung einer Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung - Veranlassung

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Unabhängig von der Angemessenheit oder Unangemessenheit von Geschäftsführerbezügen insgesamt kann die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung dadurch gerechtfertigt sein, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unübliche Zuwendung erhält, die von einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter nicht gewährt worden wäre (BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 1 R 83/92, BFH/NV 1994, 124; FG Saarland, Urteil vom 19. März 1991 1 K 278/90, EFG 1992, 33; FG Saarland, Urteil vom 13. Dezember 1991 1 K 248/91, EFG 1992, 362).

    Hinsichtlich der Zahlung der Umsatztantieme verweist der Senat auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 19. Mai 1993 1 R 83/92, BFH/NV 1994, 124), wonach steuerrechtlich eine derartige Vergütungsform nur unter besonderen Voraussetzungen anerkannt werden kann.

  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 32/95

    Außenprüfung; Bindung an Zusagen im Verlaufe einer Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Der erkennende Senat hat bei der Abwägung der einzelnen Kriterien im Einzelfall stets den sich aus dem Betrieb selbst ergebenden internen Daten eine erhöhte Bedeutung beigemessen (vgl. zuletzt FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996 1 K 32/95, EFG 1997, 491).

    Die Prüfung der Angemessenheit ist grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Vorteile und Entgelte aus dem Dienstverhältnis (sog. Gesamtausstattung) vorzunehmen (BFH, Urteil vom 11. September 1968 1 R 89/63. BStBl. II 1968, 809; FG Saarland, Urteil vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

  • BFH, 11.08.1993 - II R 6/91

    Notwendigkeit der Vornahme einer Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes gegenüber

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Die Rechtsprechung prüft auch bei Steuerberatungs-Gesellschaften das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung anhand der üblichen Beurteilungskriterien (vgl. etwa BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 1 R 18/93, BFH/NV 1994, 440).

    Gleichwohl hat der Senat vorliegend keine Bedenken, dem Grundsatz nach die Vorgaben der Rechtsprechung für Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend anzuwenden (so auch BFH, Urteil vom 2. Februar 1994 1 R 18/93, BFH/NV 1994, 440).

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Eine Vermögensminderung ist hiernach zum einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt, wenn die Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549 m.w.N.).

    Dies hat der BFH im Ergebnis nicht beanstandet (vgl. etwa BFH, Urteil vom 5. Oktober 1994 1 R 50/94, BStBl. II 1995, 549).

  • BFH, 05.10.1977 - I R 230/75

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe für entsprechende Leistungen gewähren (BFH, Urteil vom 5. Oktober 1977 1 R 230/75, BStBl. II 1978, 234; BFH, Urteil vom 28. Juni 1989 1 R 89/85, BStBl. II 1989, 854).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. etwa BFH, Urteil vom 4. Mai 1977 1 R 11/75, BStBl. II 1977; vom 5. Oktober 1977 1 R 230/75, BStBl. II 1978, 234) bildet die angemessene Verzinsung des eingezahlten Kapitals lediglich das Mindestmaß dessen, was der Gesellschaft an Gewinn verbleiben muß.

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.1984 - 1 K 186/83
    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Während des laufenden Einspruchsverfahrens erließ der erkennende Senat unter dem Geschäftszeichen 1 K 186/83 am 25. November 1986 ein die Jahre 1978 bis 1980 betreffendes Urteil.

    Der Senat verweist diesbezüglich auf seine Urteile vom 25. November 1986 (1 K 186/83) und vom 19. Juni 1990 (1 K 43/90).

  • FG Saarland, 15.12.1992 - 1 K 50/92

    Körperschaftsteuer; Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungs-GmbH

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Die Klägerin verweist im übrigen auf Verfahren (1 K 50/92; 1 K 251/89) vor dem erkennenden Senat, bei denen der Beklagte letztlich höhere Bezüge als diejenigen des Streitfalles akzeptiert habe, ohne vom Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen.

    Die Klägerin beruft sich auf zwei Fälle, die den erkennenden Senat (Verfahren 1 K 251/89, 1 K 50/92) und den Bundesfinanzhof (Verfahren 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690; 1 R 18/93, BFH/NV 1995, 440) beschäftigt haben.

  • FG Saarland, 05.10.1990 - 1 K 251/89
    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Die Klägerin verweist im übrigen auf Verfahren (1 K 50/92; 1 K 251/89) vor dem erkennenden Senat, bei denen der Beklagte letztlich höhere Bezüge als diejenigen des Streitfalles akzeptiert habe, ohne vom Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen.

    Die Klägerin beruft sich auf zwei Fälle, die den erkennenden Senat (Verfahren 1 K 251/89, 1 K 50/92) und den Bundesfinanzhof (Verfahren 1 R 152/90, BStBl. II 1992, 690; 1 R 18/93, BFH/NV 1995, 440) beschäftigt haben.

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht

    Auszug aus FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95
    Ohnehin hätte der Senat auch bei Einholung eines Gutachtens dessen Zahlen nicht ungeprüft übernehmen können, sondern hätte sich von der Schlüssigkeit des Gutachtens und der ihm zugrunde liegenden Fakten einen eigenen Eindruck verschaffen müssen (dazu BVerfG, Beschluß vom 7. April 1997 1 BvR 587/95, NJW 1997, 1909).
  • BFH, 11.09.1968 - I 89/63

    Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen beim Einkommen von

  • BFH, 02.02.1994 - I R 18/93

    Voraussetzungen der Verletzung rechtlichen Gehörs als Revisionsgrund

  • FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 113/94

    Körperschaftsteuer; Angemessenheit des Geschäftsführergehalts

  • FG Saarland, 13.12.1991 - 1 K 148/91

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewinntantieme

  • FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 278/90

    Körperschaftsteuer; Gewinntantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 27.08.1991 - 1 K 180/90

    Körperschaftsteuer; verdeckte Gewinnausschüttung durch unangemessene

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

  • BFH, 24.01.1990 - I R 157/86

    Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden

  • BFH, 25.10.1995 - I R 9/95

    Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem

  • BFH, 04.12.1991 - I R 63/90

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen GmbH und beherrschendem

  • BFH, 21.07.1976 - I R 223/74

    Nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 30.01.1985 - I R 37/82

    Zu den Voraussetzungen einer klaren, eindeutigen und im voraus getroffenen

  • BFH, 11.12.1985 - I R 164/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft -

  • OVG Saarland, 06.03.1996 - 1 R 9/95

    Beförderung; Beamter; Besoldungsgruppe; Kriminalhauptkommissar;

  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

    Die Urteilsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 395 wiedergegeben.
  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 266/98

    Modifizierte Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Gleiches gilt auf Grund des Umstandes, dass einigen Untersuchungen als Vergleichsmaßstab auch die Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern zugrunde liegen (s. dazu bereits FG des Saarlandes vom 17. Oktober 1997 1 K 33/95, EFG 1998, 395).
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