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   FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93 U   

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https://dejure.org/1997,8418
FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93 U (https://dejure.org/1997,8418)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.1997 - 5 K 7326/93 U (https://dejure.org/1997,8418)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 1997 - 5 K 7326/93 U (https://dejure.org/1997,8418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen; Strafbefehl wegen Umsatzsteuerhinterziehung; Anmeldung eines Gewerbes auf eigenen Namen; Erteilung von Rechnungen auf fremden Namen ; Entstehung der Steuerschuld durch Ausgabe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90

    Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93
    BFH-Urteil vom 16.3.1993 XI R 103/90 (Bundessteuerblatt II 1993, 531 ) zugrundeliegenden Sachverhalt, weil dort nicht festgestanden habe, daß der nach § 14 Abs. 3 UStG in Anspruch Genommene von der Führung des Unternehmens unter seinem Namen überhaupt gewußt habe.

    § 14 Abs. 3 UStG erfordert weder die Kenntnis des Rechnungsausstellers von einer mißbräuchlichen Verwendung noch eine dahingehende Absicht (BFH, Urteil vom 16.3.1993 XI R 103/90, BStBl II 1993, 531 m.w.N.).

    Eine Rechnung oder andere Urkunde im Sinne von § 14 Abs. 3 UStG kann jedoch nur dann jemandem persönlich als "Aussteller" im Sinne von § 13 Abs. 2 UStG zugerechnet werden, wenn derjenige in irgendeiner Weise an der Erstellung der fraglichen Urkunde mitgewirkt hat (BFH, Urteil vom 16.3.1993 XI R 103/90, a.a.O.).

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93
    Bei einem derartigen "Handeln unter fremdem Namen" sind die Leistungen umsatzsteuerlich dem tatsächlich Handelnden und nicht dem bloßen Namensgeber (Strohmann) zuzurechnen (vgl. BFH, Urteile vom 15.7.1987 X R 19/80, BStBl II 1987, 746 ; vom 17.9.1992 V R 41/89, BStBl II 1993, 205 und vom 15.9.1994 XI R 56/93, BStBl II 1995, 275 ).

    Die darauf beruhenden Leistungen sind dann umsatzsteuerlich dem tatsächlich Handelnden und nicht dem bloßen Namensgeber (Strohmann) zuzurechnen (BFH vom 15.9.1994, BStBl II 1995, 275 m.w.N.).

  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93
    Bei einem derartigen "Handeln unter fremdem Namen" sind die Leistungen umsatzsteuerlich dem tatsächlich Handelnden und nicht dem bloßen Namensgeber (Strohmann) zuzurechnen (vgl. BFH, Urteile vom 15.7.1987 X R 19/80, BStBl II 1987, 746 ; vom 17.9.1992 V R 41/89, BStBl II 1993, 205 und vom 15.9.1994 XI R 56/93, BStBl II 1995, 275 ).
  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93
    Bei einem derartigen "Handeln unter fremdem Namen" sind die Leistungen umsatzsteuerlich dem tatsächlich Handelnden und nicht dem bloßen Namensgeber (Strohmann) zuzurechnen (vgl. BFH, Urteile vom 15.7.1987 X R 19/80, BStBl II 1987, 746 ; vom 17.9.1992 V R 41/89, BStBl II 1993, 205 und vom 15.9.1994 XI R 56/93, BStBl II 1995, 275 ).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90

    Festsetzung von Umsatzsteuer wegen Ausweisung von Umsatzsteuer und Absetzung als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 7326/93
    Im Hinblick auf die dadurch geschaffene vergleichbare Gefährdungslage schuldet auch derjenige, der einem Dritten Blankoabrechnungspapiere überläßt, die dieser entsprechend vervollständigt, die von dem Dritten darauf ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge (BFH, Urteil vom 27.10.1993 XI R 47/90, BFH/NV 1994, 352 m.w.N.) .
  • BFH, 24.09.1998 - V R 18/98

    Schuldner der Umsatzsteuer - Rechnungsaussteller - Umsatzsteuerhinterziehung -

    Es führte zur Begründung im wesentlichen aus (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 604):.
  • FG Düsseldorf, 25.04.2001 - 5 K 8819/97

    Unberechtigte Ausstellung von Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis

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