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   FG München, 19.03.1998 - 7 V 288/98   

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https://dejure.org/1998,15518
FG München, 19.03.1998 - 7 V 288/98 (https://dejure.org/1998,15518)
FG München, Entscheidung vom 19.03.1998 - 7 V 288/98 (https://dejure.org/1998,15518)
FG München, Entscheidung vom 19. März 1998 - 7 V 288/98 (https://dejure.org/1998,15518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit von § 2a Einkommensteuergesetz (EStG) auf negative ausländische Einkünfte ; Anwendungsbereich der Freistellung von der deutschen Besteuerung ; Vom steuerlichen Abzug ausgeschlossene vorbereitende Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 993
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.03.1989 - I R 39/85

    DBA-Indien - Gesellschaft mit Sitz in Indien - Veräußerung einer Beteiligung -

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  • BFH, 24.07.1996 - X R 119/92

    Beginnt der Zinslauf am 1. April und endet er (mit Fälligkeit der

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  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

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  • BFH, 06.10.1993 - I R 32/93

    Werbungskosten bei Auslandstätigkeit

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  • BFH, 17.01.1996 - V B 100/95

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides

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  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

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  • BFH, 13.05.1993 - IV R 69/92

    Verluste einer ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte

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  • BFH, 23.06.1988 - IX B 178/87

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Berücksichtigung von

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  • BFH, 17.12.1998 - I B 80/98

    Aufwendungen im Zusammenhang mit einer gescheiterten stillen Beteiligung an

    Vorinstanz: FG München (EFG 1998, 993).

    Der daraufhin --zunächst in entsprechender Höhe-- beantragten gerichtlichen Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hat das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 993 wiedergegebenen Gründen stattgegeben und die Vollziehung des angefochtenen Bescheides gegen Sicherheitsleistung von 1, 5 Mio. DM ausgesetzt.

  • FG Düsseldorf, 28.09.2004 - 6 K 5917/00

    Hinzurechnungsbesteuerung; Zwischengesellschaft; Finanzierungsaufwendungen;

    Ob § 3 c EStG jedoch neben einer Steuerfreistellung von Einkünften nach DBA-Regelungen anwendbar ist (bejahend: BFH vom 28.04.1983, IV R 122/79, BStBl. II 1983, 566, verneinend: FG München vom 19.03.1998, 7 V 288/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 993; offengelassen in BFH vom 06.10.1993, I R 32/93, BStBl. II 1994, 113), kann im Streitfall dahinstehen.
  • FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 5917/00
    Ob § 3 c EStG jedoch neben einer Steuerfreistellung von Einkünften nach DBA-Regelungen anwendbar ist (bejahend: BFH vom 28.04.1983, IV R 122/79 , BStBl. II 1983, 566, verneinend: FG München vom 19.03.1998, 7 V 288/98 , Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 993; offengelassen in BFH vom 06.10.1993, I R 32/93 , BStBl. II 1994, 113), kann im Streitfall dahinstehen.
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