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   FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98   

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https://dejure.org/1998,7614
FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98 (https://dejure.org/1998,7614)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.1998 - 2 K 215/98 (https://dejure.org/1998,7614)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 2 K 215/98 (https://dejure.org/1998,7614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit als nachträgliche Werbungskosten; Vor Selbstnutzung eines bisher vermieteten Einfamilienhauses vorgenommene Schönheitsreparaturen ; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ; Wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reparaturaufwendungen vor Selbstnutzung der Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit der vor Selbstnutzung eines bisher vermieteten Einfamilienhauses getragenen Schönheitsreparaturen als nachträgliche Werbungskosten - Einkommensteuer 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 877
  • EFG 1999, 327
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des BFH vom 7. August 1995 - IX R 81/93 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1996, 533).

    Durch die private Lebensführung sind auch Aufwendungen veranlasst, wenn sie mit Rücksicht auf die eigene Nutzung der Wohnung nach dem 31. Dezember 1986 getätigt wurden (Urteil des BFH vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO.).

    Eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung schließt bereits den Werbungskostenabzug aus (Urteil des BFH vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO.).

    Der BFH hat im Urteil vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO., ausdrücklich offen gelassen, ob Reparaturaufwendungen deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, weil sie an sich der Mieter hätte tragen müssen.

    Der Umstand allein, dass die Mieter die Wohnung in erhöhtem Maß abgenutzt haben mögen, schließt nicht aus, dass die Instandsetzungsarbeiten auch mit Rücksicht auf die bevorstehende eigene Nutzung durchgeführt wurden (Urteil des BFH vom 7. November 1995 - IX R 81/93 -, aaO.).

    Der BFH hat die Frage, ob Reparaturaufwendungen deshalb als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, weil sie an sich der Mieter hätte tragen müssen, bisher ausdrücklich offengelassen (BFH vom 7.11.1995, BFH/NV 1996, 533).

  • BFH, 29.11.1968 - VI R 316/66

    Entschädigungsleistung eines Pächters wegen nicht sachgemäßer Vertragserfüllung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
    Die Entschädigung gehört beim Vermieter zu den steuerpflichtigen Einnahmen bei den Vermietungseinkünften (Urteil des BFH vom 29. November 1968 - VI R 316/68 -, BStBl II 1969, 184).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
    Denn eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. Beschluss des BFH vom 19. Oktober 1970 - GrS 2/70 -, BStBl II 1971, 17 , zum sogenannten Aufteilungs- und Abzugsverbot).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Dezember 1992 - IX R 68/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 434; vom 27. Juni 1995 - IX R 48/93 -, BStBl II 1996, 151 ).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Werbungskosten Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Dezember 1992 - IX R 68/89 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 434; vom 27. Juni 1995 - IX R 48/93 -, BStBl II 1996, 151 ).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
    Von einer nicht unerheblichen privaten Mitveranlassung ist stets auszugehen, wenn der Eigentümer die Wohnung nach Vermietung nach seinen Bedürfnissen für die künftige Eigennutzung herrichten (renovieren) lässt (zuletzt Urteil des BFH vom 29. Juli 1997 - IX R 70/95 -, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Es vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 327 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die Aufwendungen für die Schönheitsreparaturen seien als Werbungskosten zu berücksichtigen, weil sie an sich die Mieter hätten tragen müssen.
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