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   FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97 (https://dejure.org/1998,10716)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.11.1998 - 1 K 2702/97 (https://dejure.org/1998,10716)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. November 1998 - 1 K 2702/97 (https://dejure.org/1998,10716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drei-Objekt-Grenze in Errichtungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    c) Der Senat vermag der vom X. Senat des BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 1997 - X R 183/96 - (BStBl II 1998, 332 - BFH/NV 1998, 645 ) vertretenen Auffassung nicht zu folgen, dass die in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht erfolgende Errichtung von Wohnobjekten - etwa zwei Doppelhaushälften - und deren anschließenden Veräußerung unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit begründe, weil diese Tätigkeit dem "Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers" entspreche.

    Die Revision wird im Hinblick auf den genannten Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 1997 (aaO.) gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

    Für die Praxis: Das FG ist damit nicht der vom X. Senat des BFH in seinem Vorlagebeschluß an den Großen Senat vertretenen Auffassung gefolgt, daß die in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht erfolgende Errichtung von Wohnobjekten (z.B. zwei Doppelhaushälften) und deren anschließende Veräußerung unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit begründet, weil diese Tätigkeit dem "Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers" entspricht (vgl. hierzu BFH vom 29.10.1997, BStBl II 1998, 332 ).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Umgekehrt ist in der Regel eine nichtsteuerbare Vermögensverwaltung anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 - VIII R 317/82 -, BStBl II 1988, 244 ; vom 18. September 1991 - XI R 23/90 -, BStBl II 1992, 135 und BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995, 617 ) .

    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss vom 3. Juli 1995 (aaO.) unter Darlegung der Rechtsprechung ausgeführt (C.II.2.) ; die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) hätten für die Beurteilung am Maßstab des § 15 Abs. 1 EStG eine indizielle Bedeutung.

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Er hat innerhalb der für die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs in der Regel maßgebende Zeitspanne von fünf Jahren (BFH-Urteil vom 23. April 1996 - VIII R 27/94 -, BFH/NV 1997, 170, 172 li.Sp.) nach Errichtung des Doppelhauses ... in also - ein genauer Fertigstellungszeitpunkt wurde nicht genannt - spätestens von Dezember 1991 bis Dezember 1996, 1ediglich zwei Objekte - die Doppelhaushälften - veräußert, Dabei ist es bis heute, mithin innerhalb eines Zeitraums von nahezu sieben Jahren, geblieben.

    Demgemäss ist auch nach der Entscheidung des Großen Senats die 3-Objekt-Grenze bei der Errichtung und Veräußerung von Wohn- oder Büroobjekten weiterhin angewendet worden (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 - IV R 74/95 -, BStBl II 1996, 599; vom 25. Januar 1996 - IV R 76/92 -, BFH/NV 1996, 676; vom 23. April 1996 - VIII R 27/94 -, BFH/NV 1997, 170) .

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Umgekehrt ist in der Regel eine nichtsteuerbare Vermögensverwaltung anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 - VIII R 317/82 -, BStBl II 1988, 244 ; vom 18. September 1991 - XI R 23/90 -, BStBl II 1992, 135 und BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995, 617 ) .

    Nach seiner Ansicht markiert sie auch bei der Errichtung und Veräußerung von Wohnungen/Wohneinheiten für den Regelfall - so auch hier - zutreffend die Grenze, bis zu der angenommen werden kann, dass der Zweck der Vermögensmehrung durch Umschichtung noch nicht entscheidend im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 aaO.; vom 3. Juni 1987 - III R 209/83 -, BStBl II 1988, 277 ) .

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Umgekehrt ist in der Regel eine nichtsteuerbare Vermögensverwaltung anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 - VIII R 317/82 -, BStBl II 1988, 244 ; vom 18. September 1991 - XI R 23/90 -, BStBl II 1992, 135 und BFH-Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 1/93 -, BStBl II 1995, 617 ) .
  • BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95

    "Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Demgemäss ist auch nach der Entscheidung des Großen Senats die 3-Objekt-Grenze bei der Errichtung und Veräußerung von Wohn- oder Büroobjekten weiterhin angewendet worden (BFH-Urteile vom 9. Mai 1996 - IV R 74/95 -, BStBl II 1996, 599; vom 25. Januar 1996 - IV R 76/92 -, BFH/NV 1996, 676; vom 23. April 1996 - VIII R 27/94 -, BFH/NV 1997, 170) .
  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Nach dieser Vorschrift kann die Finanzbehörde die Steuerfestsetzung aufheben oder ändern, soweit sie die Steuer vorläufig festgesetzt hat, wobei hier, anders als bei einer Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO , ein Wegfall der Ungewissheit nicht vorausgesetzt wird (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 - IV B 174/86 -, BStBl II 1988, 234, 237 re.Sp.) .
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Die fehlende Begründung führte nämlich lediglich zur Rechtswidrigkeit des Vorläufigkeitsvermerks, die jedoch gegen den Änderungsbescheid nicht mehr eingewendet werden kann (BFH-Urteil vom 23. September 1992 - X R 10/92 -, BStBl II 1993, 338, 339 li.Sp.) .
  • BFH, 03.06.1987 - III R 209/83

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Nach seiner Ansicht markiert sie auch bei der Errichtung und Veräußerung von Wohnungen/Wohneinheiten für den Regelfall - so auch hier - zutreffend die Grenze, bis zu der angenommen werden kann, dass der Zweck der Vermögensmehrung durch Umschichtung noch nicht entscheidend im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1986 aaO.; vom 3. Juni 1987 - III R 209/83 -, BStBl II 1988, 277 ) .
  • BFH, 18.01.1989 - X R 108/88

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
    Sein nachfolgender Satz "eine nicht steuerbare Vermögensverwaltung ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten angeschafft und veräußert werden" kann nicht dahin verstanden werden, der Große Senat habe die 3-Objekt-Grenze auf den bloßen Handel mit Grundstücken beschränken wollen, weil die von ihm zuvor angeführten Beweisanzeichen nach der einhelligen Rechtsprechung (so auch BFH-Urteil vom 18. Januar 1989 - X R 108/88 -, BStBl II 1990, 1051 ) auch für den Fall der Bebauung und Veräußerung herangezogen wurden.
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92

    Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft

  • BFH, 16.01.1996 - VIII R 11/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks in

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Hiervon sind auch der IV. Senat in seinem Aussetzungsbeschluss vom 22. April 1998 IV B 19/98 (BFHE 185, 480, BStBl II 1999, 295, 297) und das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 11. November 1998 1 K 2702/97 (EFG 1999, 379) zutreffend ausgegangen (s. ferner Urteile des IV. Senats vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599, 600, rechte Spalte, und vom 25. Januar 1996 IV R 76/92, BFH/NV 1996, 678, 679, linke Spalte; Urteil des VIII. Senats vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 172, linke Spalte, bb).
  • FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96

    Gewerblicher Grundstückshandel eines Zimmermeisters; Errichtung und Verkauf von

    Der Senat folgt vielmehr der Rechtsprechung des Finanzgerichts München (Urteil vom 23. Dezember 1998 VII K 3286/96, EFG 1999, 429 f) und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11. November 1998 I K 2702/97, EFG 1999, 379 f), wonach die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung entwickelte Drei-Objekt-Grenze unabhängig davon anzuwenden ist, ob die Veräußerung der Grundstücke in baulich unverändertem Zustand oder durch Errichtung der Wohneinheiten durch den Veräußerer erfolgte.
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