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   FG Brandenburg, 25.02.1999 - 5 K 89/98 E   

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FG Brandenburg, 25.02.1999 - 5 K 89/98 E (https://dejure.org/1999,40029)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.1999 - 5 K 89/98 E (https://dejure.org/1999,40029)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 5 K 89/98 E (https://dejure.org/1999,40029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 601
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Düsseldorf, 04.05.2017 - 8 K 329/15

    Keine Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen

    Die Klägerin berief sich auf Urteile des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen vom 14.05.2013 13 K 239/11 (juris) sowie des FG Brandenburg vom 25.02.1999 5 K 89/98 (EFG 1999, 601).
  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

    Es gebe keinen Rechtsanspruch auf den Ansatz einer selbstgeschaffenen Pauschale bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 25. Februar 1999 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 601).

    Nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, welcher sich der Senat anschließt, existiert ein Rechtssatz des Inhalts, es reiche für den Nachweis geringfügiger Aufwendungen aus, dass deren Entstehung dem Grunde nach glaubwürdig sei, im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (Urteile des FG Brandenburg vom 25.2.1999 5 K 631/98 E, EFG 1999, 601; des FG Hamburg vom 22.01.2003 I 72/02, Juris).

  • FG Hamburg, 22.01.2003 - I 72/02

    Zur Anerkennung von Aufwendungen im Rahmen sogenannter Nichtbeanstandungsgrenzen

    Ein Rechtssatz, wonach es für den Nachweis geringfügiger Aufwendungen ausreicht, dass deren Entstehung dem Grunde nach glaubwürdig ist, existiert im finanzgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. zutreffend Finanzgericht Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 1999 - 5 K 631/98 E - EFG 1999, 601).
  • OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 5 K 89/98 (VG) und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen; er war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • FG München, 14.12.2001 - 1 K 1209/00

    Außerhäusliches Arbeitszimmer eines Flugkapitäns; Einkommensteuer 1997

    Aus diesem Grunde sind beispielsweise Aufwendungen eines Piloten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 2.400 DM als Werbungskosten anerkannt worden, weil davon auszugehen war, dass die administrativen und vorbereitenden Tätigkeiten beruflich veranlasst waren und ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand (Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 25.2.1999 5 K 89/98 E. EFG 1999, 601).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.10.2001 - 5 K 2934/99

    Häusliches Arbeitszimmer eines Hauptfeldwebels

    Die Erforderlichkeit ist auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber für bestimmte, vom Arbeitnehmer zu erbringende, abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (so auch FG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1997 VIII K 5063/97, EFG 1998, 867 ; FG Brandenburg Urteil vom 17. September 1998 V K 1588/97, EFG 1998, 1678; vom 25. Februar 1999 V K 89/98 E, EFG 1999, 601; FG Köln Urteil vom 3. November 1999 1 K 1656/98 EFG 2000, 169 ).
  • FG Köln, 03.11.1999 - 1 K 1656/98

    Abgrenzbarkeit der bestimmten Tätigkeit, für die kein eigener

    Diese Erforderlichkeit ist aber nicht nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überhaupt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, sondern sie muß auch dann bejaht werden, wenn der Arbeitgeber für bestimmte vom Arbeitnehmer zu erbringende abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (vgl. Urteil des FG Köln vom 18.12.1997 8 K 5063/97, EFG 1998, 867 , Urteile des FG Brandenburg vom 17.9.1998 5 K 1588/97E, EFG 1998, 1678 und vom 25.2.1999 5 K 89/98E, EFG 1999, 601).
  • FG Niedersachsen, 17.07.2003 - 10 K 440/01

    Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den

    Die Erforderlichkeit ist in der Regel auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber für bestimmte, vom Arbeitnehmer zu erbringende, abgrenzbare Tätigkeiten keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (vgl. FG Köln, Urteil vom 18.12.1997 8 K 5063/97, EFG 1998, 867; FG Brandenburg, Urteile vom 17.09.1998 5 K 1588/97, EFG 1998, 1670; vom 25.02.1999 5 K 89/98 E, EFG 1999, 590; FG Köln, Urteil vom 03.11.1999 1 K 1656/98 EFG 2000, 169), wobei diese Beurteilung - auch nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Erlass vom 16.06.1998 IV B 2 - S 2145 -59/98, BStBl I 1998, 863, Tz. 11) - tätigkeitsbezogen anhand objektiver Kriterien vorzunehmen ist.
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