Rechtsprechung
FG Köln, 29.01.1999 - 10 K 1998/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünftezurechnung beim Erben, Nießbraucher und Vermächtnisnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 29.01.1999 - 10 K 1998/98
- BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 606
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83
Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb …
Auszug aus FG Köln, 29.01.1999 - 10 K 1998/98
Ihr sind deshalb die Einkünfte aus dem zugewendeten Vermögensgegenstand erst vom Zeitpunkt der Erfüllung des Vermächtnisses an zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 24.09.1991 VIII R 349/83, BStBl II 1992, 330, 332).Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil VIII R 349/83, a.a.O., m.w.N.), der sich das Gericht anschließt, beurteilt die Rechtsfrage jedoch in Übereinstimmung mit dem Zivilrecht und rechnet, wie oben dargelegt, die Einkünfte erst vom Zeitpunkt der Erfüllung des Vermächtnisses an dem Vermächtnisnehmer zu.
Zu 2.: Dem Vermächtnisnehmer sind Einkünfte aus dem zugewendeten Gegenstand erst vom Zeitpunkt der Erfüllung des Vermächtnisses an zuzurechnen (BFH vom 24.9.1991, BStBl II 1992, 330 ).
- BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
Auszug aus FG Köln, 29.01.1999 - 10 K 1998/98
Bei der Erfüllung eines Vermächtnisses handelt es sich um einen Vorgang, der nicht mit der Einkunftserzielung zusammenhängt (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1992 IX R 68/89, BStBl II 1993, 434, 435, m.w.N.). - BFH, 13.10.1992 - IX R 17/88
Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Köln, 29.01.1999 - 10 K 1998/98
Er muß Träger der Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag sein (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.1992 IX R 17/88, BFH/NV 1993, 227, m.w.N.).
- BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99
Erbfall; Eintritt in Mietverträge
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 606 veröffentlicht.