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   FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96 F   

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https://dejure.org/1999,11472
FG Düsseldorf, 06.05.1999 - 11 K 4433/96 F (https://dejure.org/1999,11472)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.1999 - 11 K 4433/96 F (https://dejure.org/1999,11472)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 11 K 4433/96 F (https://dejure.org/1999,11472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Vermögen (Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR -, Zahnarztpraxis); Erfordernis der Mitveräußerung eines Anteils am Sonderbetriebsvermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 699
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 20.05.1998 - 1 K 2911/96

    Tarifbegünstigung der Übertragung von Anteilsrechten eines Gesellschafters;

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  • BFH, 16.02.1996 - I R 183/94

    Keine Anwendung des § 20 UmwStG 1977 bei Einbringung einer Personengesellschaft

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  • BFH, 14.09.1994 - I R 12/94

    1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des

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  • BFH, 24.08.1989 - IV R 67/86

    Entnahmegewinn bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils als begünstigter

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  • BFH, 06.11.1991 - XI R 41/88

    Entgeltlicher Verzicht auf Ausübung gesellschaftsrechtlicher Befugnisse keine

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  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Unter dieser Prämisse muss das bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils geltende Erfordernis, dass die stillen Reserven der zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen aufzudecken sind, erst recht für die Übertragung eines Teils an einem Mitunternehmeranteil gelten (ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Mai 1999 11 K 4433/96, EFG 1999, 699, Revision eingelegt, Az. des BFH XI R 35/99).

    Wird der Mitunternehmer bereits durch die von der Rechtsprechung eingeräumte Tarifbegünstigung der Teilanteilsveräußerung gegenüber dem Einzelunternehmer in rechtssystematisch bedenklicher Weise bevorzugt, so würde sich diese Besserstellung noch verstärken, wenn es auf die Aufdeckung der in den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Sonderbetriebsvermögens ruhenden stillen Reserven nicht ankäme (ebenso Urteil des FG Düsseldorf in EFG 1999, 699; Tiedtke, DB 1999, 2029).

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

    Erstmals mit Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Mai 1999 11 K 4433/96 F (EFG 1999, 699, Vorinstanz zum BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26) sei die quotale Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögen verlangt worden.
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 699 veröffentlicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2000 - 2 K 3523/97

    Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung

    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ) - auch im Hinblick auf das oben zitierte Urteil des FG Münster sowie auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 16. Mai 1999 (EFG 1999, 699) - zuzulassen.
  • LG Wuppertal, 10.02.2003 - 3 O 261/02

    Anforderungen an ein pflichtgemäßes Verhalten eines Steuerberaters bei

    Aufl., hält er immer noch an seiner damaligen Auffassung fest, verweist nunmehr auf die Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 20.05.1998, die seine Auffassung stützt, sowie eine Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 06.05.1999, DStRE 1999, 628, das anderer Auffassung ist.
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