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   FG Berlin, 18.02.1999 - 1 K 1352/98   

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FG Berlin, 18.02.1999 - 1 K 1352/98 (https://dejure.org/1999,32560)
FG Berlin, Entscheidung vom 18.02.1999 - 1 K 1352/98 (https://dejure.org/1999,32560)
FG Berlin, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 1 K 1352/98 (https://dejure.org/1999,32560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 731
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus FG Berlin, 18.02.1999 - 1 K 1352/98
    Die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs ist unerheblich (vgl. hierzu statt vieler Bundesfinanzhof -;BFH-;, Urteil vom 5. Mai 1998, VII R 104/97 , Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1998 Seite 489).

    Abweichend von der Entscheidung des Finanzgerichts München in dem vom Beklagten genannten Urteil hält der Bundesfinanzhof eine Verblechung der hinteren Seitenfenster zwar für ein wichtiges Zuordnungsmerkmal, nicht jedoch für ein unabdingbares Erfordernis, um kraftfahrzeugsteuerlich eine Zuordnung als zum Fahrzeugtypus LKW gehörig zu begründen (vgl. BFH, Urteil vom 5. Mai 1998, BStBl II 1998 Seite 489, 491).

  • FG München, 06.11.1996 - 4 K 2801/95
    Auszug aus FG Berlin, 18.02.1999 - 1 K 1352/98
    Dem Beklagten ist zwar darin zu folgen, daß es hier an einer Verblechung der hinteren Seitenfenster fehlt, die das Finanzgericht München in seinem Urteil vom 6. November 1996 als ein zwingendes Kriterium bei der Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes ansieht, um kraftfahrzeugsteuerlich die Einordnung als LKW zu erreichen (vgl. FG München, Urteil vom 6. November 1996, 4 K 2801/95, EFG 1997 Seite 1332).

    Dies bedeutet nach Auffassung des Senats, daß für einen kraftfahrzeugsteuerlich anzuerkennenden Umbau in einen LKW nicht so umfangreiche Veränderungen erforderlich sind, wie in den Fällen, in denen es um Umbauten an Fahrzeugen geht, die nach der Herstellerkonzeption ausschließlich für den Personentransport vorgesehen waren (vgl. etwa die Sachverhalte, die dem Finanzgericht München bei seinem Urteil vom 6. November 1996, a. a. O. - zugrunde lagen, bei denen es etwa um einen Polo, Golf, Corsa, Fiesta etc. ging).

  • BFH, 05.05.1998 - VII R 105/97
    Auszug aus FG Berlin, 18.02.1999 - 1 K 1352/98
    Insofern schließe er sich der Rechtsprechung des Finanzgerichts -;FG-; München in seinem zum Aktenzeichen VII R 105/97 ergangenen Urteil vom 6. November 1996 an (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG-; 1997, Seite 1332).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 37/99

    Umgebauter Kleinbus als Lkw

    Gegen dieses in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 731 veröffentlichte Urteil richtet sich die von dem FG zugelassene Revision des FA, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.
  • FG München, 14.02.2001 - 4 K 1432/00

    Anerkennung eines Kastenwagens als Lkw bei der KraftSt

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch das Fehlen einer durchgehend dauerhaften festen Trennwand bei einem Kastenwagen gegen die Einstufung des Fahrzeugs als LKW spricht (s. FG Berlin, Urteil vom 18.02.1999 1 K 1352/98, EFG 1999, 731, 732 sowie FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.1997, UVR 1998, 122, 123 und BFH-Urteil vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72, 74).
  • FG München, 15.09.1999 - 4 K 4868/98

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Kombi-Fahrzeugs

    Der Senat folgt hierbei der vom FG Berlin (Urteil vom 18.02.1999 1 K 1352/98, EFG 1999, 731) vertretenen Auffassung, auf die er zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug nimmt.
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