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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98   

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https://dejure.org/1998,12838
FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98 (https://dejure.org/1998,12838)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.05.1998 - II 93/98 (https://dejure.org/1998,12838)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - II 93/98 (https://dejure.org/1998,12838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.05.1993 - C-193/91

    Finanzamt München III / Mohsche

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Kosten, bei denen kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte, sind auszuscheiden (EuGH Urteil vom 25.05.1993 Rs. C - 193/91, BStBl. II 1993, 812).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92

    Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Die 1 %-Methode kann nämlich nur unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung und im Hinblick auf das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung beachtet werden (BFH-Urteil vom 23.12.1992 II R 1/92, BStBl. II 1993, 195; Büchele, DStR 1997, 2012).
  • BFH, 22.06.1994 - II R 1/92

    Steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG nur bei Identität oder

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Die 1 %-Methode kann nämlich nur unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung und im Hinblick auf das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung beachtet werden (BFH-Urteil vom 23.12.1992 II R 1/92, BStBl. II 1993, 195; Büchele, DStR 1997, 2012).
  • BFH, 26.10.1995 - I B 20/95

    Pflicht zur Vornahme einer Plausibilitätskontrolle nach einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Die Schätzung muß lediglich plausibel sein ( BFH-Beschluß vom 26.10.1995 I B 20/95 , BFH/NV 1996, 378).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Die Beurteilung der Schätzung hängt weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalles ab (vgl. BFH-Beschluß vom 07.07.1994 VIII S 1/94 , BFH/NV 1995, 92).
  • BFH, 11.04.1996 - V B 133/95

    Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Die Schätzung der Bemessung des Eigenverbrauchs nach der 1 %-Regelung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden ( BFH-Beschluß vom 11.04.1996 V B 133/95 , BFH/NV 1996, 718; Wagner in Sölch/Ringleb/List, UStG, § 10 Bem.
  • FG Münster, 21.04.1998 - 15 K 8362/97

    Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
    Soweit das FG Münster (vgl. Urteil vom 21.04.1998 15 K 8362/97 U , EFG 98, 1094) von der Anwendung der 1 %-Regelung abgesehen hat, ist der Streitfall nicht vergleichbar, weil hier der Anteil der Privatfahrten nicht bekannt ist und somit eine vergleichbare Teilschätzung nicht möglich ist.
  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 86 veröffentlicht.
  • FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 1483/98

    Eigenverbrauch bei gemischt genutzten Betriebsfahrzeugen

    Die Kl. meinen unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 27.05.1998 II 93/98 DStRE 1999, 115, die im Bruttolistenpreis enthaltene Umsatzsteuer sei bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu eliminieren.
  • FG München, 26.04.1999 - 1 V 4415/98

    Verfassungsmäßigkeit der Listenpreisregelung

    Er verweist dazu auf die zur Umsatzsteuer ergangenen Urteile des FG Münster vom 12.5.1998 - 15 K 6197/97 - (EFG 1998, 1293) und des FG Nürnberg vom 27.5.1998 - II-93/98 - (EFG 1999, 86) sowie auf die diesbezügliche Verfügung der OFD Koblenz vom 18.11.1998, nach welcher anhängige Rechtsbehelfsverfahren bis zu einer Entscheidung des BFH ruhen zu lassen sind und Aussetzung der Vollziehung gewährt werden kann.
  • FG Baden-Württemberg, 23.01.1999 - 1 K 99/98

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Privatnutzung von betrieblichem Pkw;

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  • FG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 2 K 1926/97

    Umsatzsteuer; Rechtmäßigkeit der 1-v. H.-Regelung zur Ermittlung des

    Auch wenn die Bemessungsgrundlage des PKW-Eigenverbrauchs dergestalt errechnet wird, daß 1 v. H. vom Brutto-Listenpreis eines vergleichbaren Neufahrzeugs angesetzt wird und somit die Belastung des Listenpreises mit Umsatzsteuer in den Prozentbetrag anteilig miteingeht, führte dies vorliegend nicht dazu, daß systemwidrig Umsatzsteuer auf die Umsatzsteuer erhoben wurde (so Urteil des FG Nürnberg vom 27. Mai 1998 II 93/98 , EFG 1999, 86; Schindler, Stbg 1997, 297; Nieskens, BB 1996 2177; Büchele, DStR 1997, 2012).
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Rechtsprechung
   FG München, 24.09.1998 - 14 K 2337/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9857
FG München, 24.09.1998 - 14 K 2337/96 (https://dejure.org/1998,9857)
FG München, Entscheidung vom 24.09.1998 - 14 K 2337/96 (https://dejure.org/1998,9857)
FG München, Entscheidung vom 24. September 1998 - 14 K 2337/96 (https://dejure.org/1998,9857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eigenverbrauchsbesteuerung bei Tätigkeiten einer Zugehfrau; Steuerbarkeit von Tätigkeiten einer Zugehfrau im privaten und betrieblichen Bereich

  • rechtsportal.de

    Privater Einsatz von im Unternehmen tätigem Personal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 86
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.05.1993 - V R 134/89

    Eine GmbH (Organgesellschaft) bewirkt Eigenverbrauch des Organträgers, wenn sie

    Auszug aus FG München, 24.09.1998 - 14 K 2337/96
    Davon wäre nur auszugehen, wenn die Dienstleistung der Zugehfrau eine Wertabgabe des Unternehmens der Klägerin darstellte, diesem also zuvor zugeordnet gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1993 - V R 134/89 -, BStBl II 1993, 885).

    Anders als im Sachverhalt des BFH-Urteils vom 18. Mai 1993 (in BStBl II 1993, 885) kann sich eine Zuordnung nicht aus einer arbeitsvertraglichen Regelung über Art und Zeit der Leistung und des dafür vom Unternehmen zu tragenden Arbeitslohnes ergeben, da es an einer solchen Vereinbarung fehlt.

  • BFH, 23.09.1993 - V R 87/89

    Die private Nutzung eines betrieblichen Telefons ist kein

    Auszug aus FG München, 24.09.1998 - 14 K 2337/96
    Von Dritten bezogene, gemischt genutzte Dienstleistungen, die nicht in der Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen bestehen, darf der Steuerpflichtige bereits beim Leistungsbezug in einen unternehmerischen und einen privaten Anteil aufteilen und nur den unternehmerisch genutzten Anteil dem Unternehmen zuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1993 - V R 87/89 -, BStBl II 1994, 200, Erlass des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen vom 4. April 1995, Kodex des österreichischen Rechts, Steuererlasse, 1. Auflage, Wien 1998, Hartmann/Metzenmacher, UStG, Kommentar, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Tz. 198 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 K 294/95

    Fahrzeugüberlassung mit Fahrergestellung an Gesellschafter

    Der Entscheidung des FG München vom 24. September 1998 14 K 2337/96 ( EFG 1999, 86 ) könnte der Senat allenfalls dann folgen, wenn der Unternehmer erkennbar eine entsprechende anteilige Zuordnungsentscheidung trifft.
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