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   FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98 E   

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https://dejure.org/1999,5813
FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98 E (https://dejure.org/1999,5813)
FG Münster, Entscheidung vom 24.02.1999 - 13 K 3108/98 E (https://dejure.org/1999,5813)
FG Münster, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 13 K 3108/98 E (https://dejure.org/1999,5813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines berufsbegleitenden Studiums als Werbungskosten oder Sonderausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten eines Studiums auch neben der Berufstätigkeit als Berufsausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Kosten eines Studiums auch neben der Berufstätigkeit als Berufsausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 950
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94

    Kosten eines Erststudiums stets Berufsausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98
    Diese Rechtsprechung habe der BFH auch auf ein berufsintegrierendes Erststudium an einer Fachhochschule mit dem Ziel, den Hochschulgrad "Diplom-Betriebswirt (FH)" zu erwerben, angewandt (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 44/83, BFHE 142, 262, BStBl. II 1985, 94; vom 17. April 1996 VI R 94/94, BFHE 180, 341 , BStBl. II 1996, 450; ebenso Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Juni 1993 2 K 742/93, EFG 1993, 715, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 17. März 1994 VI R 68/93, n. v.).

    Insbesondere verweist der Senat auf das BFH-Urteil in BStBl II 1996, 450, 451 f., in dem die typisierende Zuweisung der Aufwendungen für ein berufsintegrierendes Erststudium zu den Sonderausgaben in einer dem Streitfall des Klägers vergleichbaren Rechtssache unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung erneut bestätigt wurde.

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 44/83

    Aufwendungen für "berufsintegrierendes" Erststudium an Fachhochschule mit

    Auszug aus FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98
    Diese Rechtsprechung habe der BFH auch auf ein berufsintegrierendes Erststudium an einer Fachhochschule mit dem Ziel, den Hochschulgrad "Diplom-Betriebswirt (FH)" zu erwerben, angewandt (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 44/83, BFHE 142, 262, BStBl. II 1985, 94; vom 17. April 1996 VI R 94/94, BFHE 180, 341 , BStBl. II 1996, 450; ebenso Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Juni 1993 2 K 742/93, EFG 1993, 715, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 17. März 1994 VI R 68/93, n. v.).

    Die Aufwendungen hierfür seien Ausbildungskosten (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 44/83, BFHE 142, 262, BStBl II 1985, 94).

  • FG Niedersachsen, 06.08.1997 - XIII 252/93

    Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder eine Weiterbildung in einem nicht

    Auszug aus FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98
    Der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 06.08.1997 XIII 252/93 (EFG 1998, 640) und der Auffassung von Schmidt/Drenseck, EStG , 17. Aufl. 1998, § 19 Rz. 60 "Ausbildungskosten" Buchst. d vermag sich der Senat dagegen nicht anzuschließen.
  • BFH, 27.05.2003 - VI R 5/98

    WK-Abzug, berufbegleitendes Erststudium

    Auszug aus FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98
    Ausschlaggebend war für den Senat die abweichende Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts mit dem anhängigen Revisionsverfahren VI R 5/98.
  • BFH, 15.04.1996 - VI R 99/95

    Berufsausbildungskosten bei Ausbildungsdienstverhältnis

    Auszug aus FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98
    Ein solches liegt nur vor, wenn die Berufsausbildung in der Weise Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, daß die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung, für die der Arbeitgeber ihn bezahlt, in der Teilnahme an den Berufsausbildungsmaßnahmen besteht (vgl. nur vom 15. April 1996 VI R 99/95, BFH/NV 1996, 804).
  • FG Hessen, 21.06.1993 - 2 K 742/93
    Auszug aus FG Münster, 24.02.1999 - 13 K 3108/98
    Diese Rechtsprechung habe der BFH auch auf ein berufsintegrierendes Erststudium an einer Fachhochschule mit dem Ziel, den Hochschulgrad "Diplom-Betriebswirt (FH)" zu erwerben, angewandt (BFH-Urteile vom 28. September 1984 VI R 44/83, BFHE 142, 262, BStBl. II 1985, 94; vom 17. April 1996 VI R 94/94, BFHE 180, 341 , BStBl. II 1996, 450; ebenso Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Juni 1993 2 K 742/93, EFG 1993, 715, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 17. März 1994 VI R 68/93, n. v.).
  • FG Düsseldorf, 07.05.2001 - 7 K 6082/99

    Berufsbegleitendes Erststudium als begrenzt abzugsfähige Ausbildungskosten

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  • FG Köln, 19.04.2002 - 2 K 2633/98

    Aufwendungen für ein Erststudium - Ausbildungskosten

    Das Fachhochschulstudium mit dem Erwerb des Titels eines Diplom Betriebswirtes begründet einen über den beruflichen Kontext hinausgehenden Mehrwert (vgl. auch Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 13.1.1998, 1 K 23/95, EFG 1998, 641; Finanzgericht Münster Urteil vom 21.2.1999, 13 K 3108/98, EFG 1999, 950).
  • BFH, 26.06.2003 - VI R 70/99

    Aufwendungen eines Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes erstmaliges

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 950 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Sachsen, 22.04.2002 - 3 K 344/01

    Aufwendungen für ein Hochschulstudium als Werbungskosten oder als Sonderausgaben

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  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 7 K 4996/96

    Abgrenzung von Fortbildungs- und Ausbildungskosten bei berufsbegleitendem

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  • FG Sachsen-Anhalt, 22.04.2002 - 3 K 344/01

    Aufwendungen für ein Erststudium sind nur begrenzt im Rahmen der Sonderausgaben

    Dies gilt auch für ein berufsbegleitendes Erststudium, wie es der Kläger absolviert hat, ungeachtet dessen, daß die in dem Studium vermittelten Inhalte für den Kläger auch in seinem bereits ausgeübten Beruf nützlich gewesen sein mögen (vgl. zum berufsbegleitenden Studium Urteil des BFH vom 17. April 1996, VI R 94/94 a.a.O.; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Februar 1999, 13 K 3108/98 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 950 ebenso die herrschende Meinung in der Literatur, vgl. Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 19. Auflage 2000, § 10 Rdnr. 140 "Studium" mit weiteren Nachweisen).
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