Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7188
FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98 (https://dejure.org/2000,7188)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.04.2000 - 8 K 671/98 (https://dejure.org/2000,7188)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. April 2000 - 8 K 671/98 (https://dejure.org/2000,7188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3
    Sicherheitskompaktrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Kreditvermittlungsgebühr und eines Abwicklungs- und Informationshonorars bei einer "Sicherheitskompaktrente"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Kreditvermittlungsgebühren und eines Abwicklungshonorars und Informationshonorars bei einer Sicherheitskompaktrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 779
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98
    Die Kl. verweisen auf OFD-Verfügungen und auf das Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 X R 23/95.
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98
    Diese Provisionen beträfen zum einen die angeschafften positiven Wirtschaftsgüter (Rentenstammrechte) und stellten insoweit Anschaffungsnebenkosten dar (BFH-Urteil vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BStBl II 1989, 934 ff.).
  • BFH, 23.01.1991 - X R 37/86

    Bei Veräußerung eines kreditfinanzierten Grundstücks gegen Leibrente können die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98
    Sie sind, auch soweit sie auf die Finanzierung des nicht steuerbaren Kapitalrückzahlungsanteils der Rente und der Lebensversicherung entfallen, nach dem Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 nicht als Anschaffungsnebenkosten, sondern als Werbungskosten zu qualifizieren, weil sie dazu bestimmt sind, die Grundlagen der Renteneinkünfte bzw. der zukünftigen Einkünfte aus Kapitalvermögen zu finanzieren (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999, a. a. O., Ziff. II 4 b), bb), und die in dieser Entscheidung angeführten Urteile des BFH vom 21. Juli 1981 VIII R 32/80, BStBl II 1982, 41 ff., I 1, II 2 a), vom 23. Januar 1991 X R 37/86, BStBl II 1991, 398 ff., 1 b), und vom 5. Mai 1993 X R 128/90, 2).
  • BFH, 05.05.1993 - X R 128/90

    Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98
    Sie sind, auch soweit sie auf die Finanzierung des nicht steuerbaren Kapitalrückzahlungsanteils der Rente und der Lebensversicherung entfallen, nach dem Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 nicht als Anschaffungsnebenkosten, sondern als Werbungskosten zu qualifizieren, weil sie dazu bestimmt sind, die Grundlagen der Renteneinkünfte bzw. der zukünftigen Einkünfte aus Kapitalvermögen zu finanzieren (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999, a. a. O., Ziff. II 4 b), bb), und die in dieser Entscheidung angeführten Urteile des BFH vom 21. Juli 1981 VIII R 32/80, BStBl II 1982, 41 ff., I 1, II 2 a), vom 23. Januar 1991 X R 37/86, BStBl II 1991, 398 ff., 1 b), und vom 5. Mai 1993 X R 128/90, 2).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 32/80

    Schuldzinsen - Kredit - Angestelltenversicherung - Wiederkehrende Bezüge -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 8 K 671/98
    Sie sind, auch soweit sie auf die Finanzierung des nicht steuerbaren Kapitalrückzahlungsanteils der Rente und der Lebensversicherung entfallen, nach dem Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 nicht als Anschaffungsnebenkosten, sondern als Werbungskosten zu qualifizieren, weil sie dazu bestimmt sind, die Grundlagen der Renteneinkünfte bzw. der zukünftigen Einkünfte aus Kapitalvermögen zu finanzieren (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 1999, a. a. O., Ziff. II 4 b), bb), und die in dieser Entscheidung angeführten Urteile des BFH vom 21. Juli 1981 VIII R 32/80, BStBl II 1982, 41 ff., I 1, II 2 a), vom 23. Januar 1991 X R 37/86, BStBl II 1991, 398 ff., 1 b), und vom 5. Mai 1993 X R 128/90, 2).
  • BFH, 30.11.2010 - VIII R 40/08

    Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts - Vorliegen

    Indes hatte die Vorinstanz die Höhe der Todesfallleistung nicht festgestellt (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 11. April 2000  8 K 671/98, EFG 2000, 779), so dass aus dem Urteil insoweit keine weiteren Schlüsse gezogen werden können.
  • FG Köln, 29.01.2014 - 7 K 3270/12

    Kein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO bei der Fortentwicklung der

    Etwas anderes ergebe sich weder aus der zum Beleg der bestehenden Rechtsunsicherheit durch das FG Köln in seinem Urteil vom 15.7.2010 herangezogenen OFD-Verfügung noch aus der Begründung des FG Niedersachsen in der Entscheidung 11.4.2000 8 K 671/98, Vorinstanz zu dem BFH-Urteil vom 30.10.2001, für die erfolgte Zulassung der Revision.

    Demgegenüber hat das FG Niedersachsen in seinem Urteil vom 11.4.2000 8 K 671/98, EFG 2000, 779, festgestellt, dass ausweislich einer Rechnung "für die Beschaffung der finanzierenden Bank und die Vermittlung der Finanzierungsmittel zu deren Sicherheits-Kompakt-Rente 14.647 DM als Kreditvermittlungsgebühr gem. dem vorliegenden Angebot in Rechnung" gestellt wurden und dass die Kreditvermittlungsgebühren "nach den Rechnungen [...] und nach dem Kontoauszug [...] für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und nicht als Provisionsausgleich" gezahlt wurden.

    Das FG Niedersachsen (8 K 671/98, EFG 2000, 779) hat die Revision ausdrücklich zugelassen, weil es die Frage, ob die über die üblichen Finanzierungskosten hinausgehenden Gebühren in voller Höhe abzugsfähig sind, für nicht ausreichend geklärt hielt, insbesondere weil das Urteil des BFH vom 15.12.1999 insoweit keine Ausführungen enthielt.

  • FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 10 K 5523/96

    Leibrentenversicherung; Einmalbetrag; Kreditfinanzierung;

    Auch im Urteil des BFH vom 30. Oktober 2001 (VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268) im Falle einer gegen eine Einmalzahlung erworbenen Leibrentenversicherung mit eingeschlossener Hinterbliebenenrenten - Zusatzversicherung ist der BFH bei der Würdigung der vom Finanzgericht (Vorinstanz Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 11. April 2000 8 K 671/98, EFG 2000, 779) durchgeführten Prognoseberechnung als selbstverständlich davon ausgegangen, dass bzgl. der Rentenversicherung von der statistischen Lebenserwartung der in diesem Fall rund 17 Jahre jüngeren Klägerin ausgegangen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht