Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 392/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16002
FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 392/98 (https://dejure.org/1999,16002)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28.10.1999 - IV 392/98 (https://dejure.org/1999,16002)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - IV 392/98 (https://dejure.org/1999,16002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,16002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahlrecht zwischen Listenpreis- und Fahrtenbuchmethode bei mehreren Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entnahmewert bei privater Nutzung mehrerer Kfz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 498
  • EFG 2000, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 03.08.2000 - III R 2/00

    Amtliches Kennzeichen:

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 114 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass das FA für die Fahrzeuge mit den Kennzeichen A-XY 24 und A-XY 96 zu Unrecht den Entnahmewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG berechnet habe.
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.05.2008 - 5 K 2268/06

    Wahlrecht zwischen 1%-Regel und Fahrtenbuch-Methode

    Die Auffassung des Beklagten unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 21. Januar 2002 (BStBl. I 2002, 148 ) und die Urteile des FG Nürnberg vom 28. Oktober 1999 (EFG 2000, 114 ) sowie des FG Köln vom 27. April 2006 (veröffentlicht in JURIS), dass der "Arbeitgeber zu Beginn eines Kalenderjahres bzw. bei einer Einstellung eine Methodenwahl treffen muss und dass diese Entscheidung danach nicht mehr geändert werden kann", findet im Gesetz keine Grundlage, da ein Widerruf der getroffenen Entscheidung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht