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   FG Brandenburg, 30.08.2000 - 4 K 2797/99   

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https://dejure.org/2000,8973
FG Brandenburg, 30.08.2000 - 4 K 2797/99 (https://dejure.org/2000,8973)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2000 - 4 K 2797/99 (https://dejure.org/2000,8973)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2000 - 4 K 2797/99 (https://dejure.org/2000,8973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bananenreifanlage als produzierendes Gewerbe; Erlaubnis zum Bezug von Strom zu einem ermäßigten Steuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bananenreifanlage als produzierendes Gewerbe i.S.d. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bananenreifanlage als produzierendes Gewerbe i.S.d. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Ökologische Steuerreform

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1419
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 16.06.2005 - VII R 10/03

    Stromsteuerliche Behandlung von Foto-Großlaboren

    Im Übrigen seien auf den Streitfall die vom FG Brandenburg im Urteil vom 30. August 2000 4 K 2797/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1419) entwickelten Grundsätze übertragbar.

    Dem von der Klägerin angeführten Urteil des FG Brandenburg in EFG 2000, 1419 ist für den Streitfall nichts zu entnehmen.

  • VGH Hessen, 07.11.2019 - 6 A 1008/17
    Für das Jahr 2014 beantragte die Klägerin am 28. Juni 2013 eine Begrenzung der EEG-Umlage für die Abnahmestellen Reiferei A... (Hamburg), Reiferei B... (Urbach) und Reiferei C... (Bornheim) und ordnete deren Tätigkeiten unter Hinweis auf ein Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 30. August 2000 (Az. 4 K 2797/99) der Ziffer 10.39.0 ("Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse") dem Abschnitt C der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ 2008) zu.

    Gestützt werde dieses Ergebnis durch ein Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 30. September 2000 (Az. 4 K 2797/99), dessen Sichtweise sich das Finanzgericht Sachsen angeschlossen habe (Urteil vom 13. Oktober 2004 - 7 K 362/04 -).

  • FG Sachsen, 13.10.2004 - 7 K 362/04

    Vertragsvermarkter von Obstbaubetrieben als Handelsbetrieb; Investitionszulage

    Nach dem Urteil des FG Brandenburg vom 30. August 2000 (Az.: 4 K 2797/99) dürfte es nunmehr unstreitig sein, daß eine schematische Anwendung der WZ 93 gegen Recht und Gesetz verstoßen würde.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Finanzgerichtes des Landes Brandenburg (Urteil vom 20. August 2000, 4 K 2797/99, EFG 2000, 1419 , Haufe-Index 514309).

  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14

    Eine Banane bleibt eine Banane.Beim Reifen einer grünen Banane durch die

    Die Einordnung von Bananenreifereien in den Bereich des "produzierenden Gewerbes" bei stromsteuerlicher Betrachtung mit der Begründung, "in der Bananenreiferei w[ü]rden alle behandelten Bananen derart verändert, dass nunmehr nach dem künstlichem Reifungsprozess eine Vielzahl einheitlich reifer und genussfähiger Bananen vorlieg[e]" (Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. August 2000 - 4 K 2797/99 -, juris Rn. 19 zum WZ 1993), teilt das Gericht für die Frage der Umlagebegrenzung schon deshalb nicht, als der erklärten Intension des Gesetzgebers zum EEG 2012 ein engeres Begriffsverständnis zugrunde liegt.
  • BFH, 10.05.2007 - III R 54/04

    Keine Zuordnung eines landwirtschaftlichen Vertragsvermarkters zum verarbeitenden

    Der Streitfall sei nicht vergleichbar mit dem Fall des Urteils des FG des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 4 K 2797/99 (EFG 2000, 1419).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Insbesondere aus dem Urteil des FG Brandenburg vom 30. August 2000 4 K 2797/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 1419) ergebe sich die Unzulänglichkeit einer schematischen Einordnung von Unternehmen in die Klassifikation der Wirtschaftszweige, die dort durch eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 3 StromStG gelöst werde.
  • BFH, 01.02.2005 - VII B 232/04

    Klassifikation der Wirtschaftszweige - stromsteuerliche Zuordnung von sog.

    Das FG weiche mit seiner Entscheidung von dem Urteil des FG Brandenburg vom 30. August 2000 4 K 2797/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1419) ab.
  • FG München, 19.03.2003 - 3 K 3722/00

    Stromsteuerermäßigung bei Entnahme von Strom durch ein Unternehmen des

    Es mag sein, dass bestimmte Tätigkeiten, die nicht explizit im Abschnitt D (Verarbeitendes Gewerbe) genannt sind, trotzdem dort einzuordnen sind, weil sich die Haupttätigkeit als Verarbeitung darstellt und die Zuordnung zu einem anderen Abschnitt nicht möglich ist (vgl. Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 4 K 2797/99, EFG 2000, 1419 ).
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