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   FG Niedersachsen, 21.09.1999 - VI 327/97   

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https://dejure.org/1999,11998
FG Niedersachsen, 21.09.1999 - VI 327/97 (https://dejure.org/1999,11998)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.1999 - VI 327/97 (https://dejure.org/1999,11998)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 1999 - VI 327/97 (https://dejure.org/1999,11998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50a Abs. 4 EStG; § 50 Abs. 7 EStG
    Freistellung vom Steuerabzug bei Einkünften aus künstlerischen Darbietungen im Inland; Vorliegen einer "ausländischen Kulturvereinigung" imSinne des BMF (Bundesministerium für Finanzen)-Schreibens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung vom Steuerabzug bei Einkünften aus künstlerischen Darbietungen im Inland; Vorliegen einer "ausländischen Kulturvereinigung" imSinne des BMF (Bundesministerium für Finanzen)-Schreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Münster, 28.10.1997 - 6 K 1659/95

    Steuerfreiheit auch bei Jubiläum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.09.1999 - VI 327/97
    In der Verfügung der OFD Kiel vom 11. Mai 1998(DB 1998, 1692) heißt es, dass bei Solisten und bei solistisch besetzten Ensembles eine Steuerfreistellung nicht in Betracht komme.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als

    Doch mag die vom BMF angestellte Unterscheidung zwischen "Kulturvereinigungen" einerseits und "künstlerisch besetzten Ensembles" andererseits auf der Erwägung beruhen, dass die in § 50 Abs. 7 EStG angesprochenen Berechnungsschwierigkeiten u.a. von der Anzahl der an der Einkunftserzielung beteiligten Personen abhängt und dass die von der Vorschrift geforderte "besondere Schwierigkeit" bei zahlenmäßig überschaubaren Künstlergruppen nicht gegeben ist (ebenso schon Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 VI 327/97, EFG 2000, 220).
  • BFH, 07.03.2007 - I R 99/05

    Ausländische Künstler; Erlass von ESt

    Doch mag die vom BMF angestellte Unterscheidung zwischen "Kulturvereinigungen" einerseits und "künstlerisch besetzten Ensembles" andererseits auf der Erwägung beruhen, dass die in § 50 Abs. 7 EStG angesprochenen Berechnungsschwierigkeiten u.a. von der Anzahl der an der Einkunftserzielung beteiligten Personen abhängt und dass die von der Vorschrift geforderte "besondere Schwierigkeit" bei zahlenmäßig überschaubaren Künstlergruppen nicht gegeben ist (ebenso schon Niedersächsisches FG, Urteil vom 21. September 1999 VI 327/97, EFG 2000, 220).
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