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   FG Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 12 K 200/99   

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https://dejure.org/1999,26728
FG Baden-Württemberg, 04.10.1999 - 12 K 200/99 (https://dejure.org/1999,26728)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.10.1999 - 12 K 200/99 (https://dejure.org/1999,26728)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 1999 - 12 K 200/99 (https://dejure.org/1999,26728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlersaldierung bei Änderung ; Änderung eines Steuerbescheides; Freibetrag für weichende Erben ; Begünstigter Gewinn aus Entnahme von Grund und Boden ; Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ; Ereignis mit Rückwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freibetrag für weichenden Erben und spätere Betriebsaufgabeerklärung für den landwirtschaftlichen Betrieb; Fehlersaldierung bei Änderung aufgrund rückwirkenden Ereignisses - Einkommensteuer 1984 und 1985

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Berichtigung bei einem rückwirkenden Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 498
  • EFG 2000, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 110/92

    Abfindung weichender Erben auch möglich, wenn Hoferbe noch nicht feststeht;

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  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

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  • BFH, 12.07.1989 - X R 8/84

    Antrag auf Realsplittung bei nachträglicher Zustimmung des Leistungsempfängers

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  • BFH, 30.11.1994 - XI R 84/92

    Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

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  • BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99

    Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis

    Zur Begründung führte das FG in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 49 veröffentlichten Gerichtsbescheid im Wesentlichen aus, die Betriebsaufgabe hätte zur Versagung des (insgesamt) gewährten Freibetrags führen müssen (Hinweis auf Senatsurteil vom 4. März 1993 IV R 110/92, BFHE 171, 381, BStBl II 1993, 788).
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