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   FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2   

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FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2 (https://dejure.org/2000,20465)
FG Bremen, Entscheidung vom 01.02.2000 - 299283K 2 (https://dejure.org/2000,20465)
FG Bremen, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 299283K 2 (https://dejure.org/2000,20465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck, Steuerfestsetzung auf 0,00 DM aufgrund sachlicher Unbilligkeit, Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen; Örtliche Aufwandsteuer ist als kommunale Zweitwohnungsteuer bundesgesetzlich nicht gleichartig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck, Steuerfestsetzung auf 0 DM aufgrund sachlicher Unbilligkeit, Fehlen weiterer Ausnahmeregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 56
  • EFG 2000, 524
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Mit ihrem am 12. April 1999 eingelegten Einspruch machte die Klägerin geltend: Soweit das FA sich auf Art. 3 GG berufe, habe es diese Argumentation aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 65, 325 aus dem Jahr 1983 entnommen.

    Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, für die den Ländern nach Art. 105 Abs. 2 a GG die Gesetzgebungskompetenz zusteht (BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 343 ff.).

    Der Entscheidung BVerfGE 65, 325, 344 ist nicht zu entnehmen, daß die Zweckbestimmung im Ortsgesetz hätte formuliert werden müssen.

    In der Entscheidung BVerfGE 65, 325, 354 ff. hat das BVerfG einzelne Vorschriften der entsprechenden Satzung der Stadt Überlingen wegen Verstosses gegen Art. 3 Abs. 1 GG für nichtig erklärt, weil sie ohne hinreichenden, sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildungszwecken in der Stadt wohnten, besteuerten.

    Die vom OVG Lüneburg (NordöR 1999, 293, DVBl. 1999, 1656 , NVwZ-RR 1999, 790) mit beachtlichen Argumenten in Auseinandersetzung mit der Entscheidung BVerfGE 65, 325 problematisierte Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für "Erwerbswohnungen" kann ebenfalls Anlaß für Überlegungen sein, ob es für den Ortsgesetzgeber nicht geboten wäre, für "Erwerbswohnungen" und Studentenwohnungen Ausnahmetatbestände zu formulieren, soweit der Begründung solcher Zweitwohnungen kein steuerbarer zusätzlicher Aufwand zugrundeliegt.

    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Entscheidung BVerfGE 65, 325, 349 der Begriff der Aufwandsteuer es zuläßt, sowohl für den, der eine Wohnung unentgeltlich überläßt, wie für den, dem sie überlassen wird, eine Steuerpflicht zu begründen: Auch derjenige, dem die Wohnung unentgeltlich überlassen werde, könne zu versteuernden Aufwand betreiben.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Deshalb folgt der Senat nicht dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OVG Lüneburg vom 21. April 1999 13 L 5282/98, NordöR 1999, 293, DVBl. 1999, 1656 , NVwZ-RR 1999, 790, wonach die melderechtlichen Vorschriften auch bei einer Verweisung in Steuersatzungen stets nur dann entsprechend angewandt werden könnten, soweit ein besteuerbarer "Aufwand" vorliege.

    Die vom OVG Lüneburg (NordöR 1999, 293, DVBl. 1999, 1656 , NVwZ-RR 1999, 790) mit beachtlichen Argumenten in Auseinandersetzung mit der Entscheidung BVerfGE 65, 325 problematisierte Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für "Erwerbswohnungen" kann ebenfalls Anlaß für Überlegungen sein, ob es für den Ortsgesetzgeber nicht geboten wäre, für "Erwerbswohnungen" und Studentenwohnungen Ausnahmetatbestände zu formulieren, soweit der Begründung solcher Zweitwohnungen kein steuerbarer zusätzlicher Aufwand zugrundeliegt.

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    § 9 FAG sieht u. a. für das Land Bremen eine unterschiedliche Gewichtung des einzelnen Einwohners vor (dazu BVerfG, Urteil vom 24. Juni 1986 2 BvF 1, 5, 6/83 u. a., BVerfGE 72, 330, 415; Urteil vom 27. Mai 1992 2 BvF 1, 2/88 u. a., BVerfGE 86, 148, 239 und neuestens Urteil DöV 2000, 113, 119).

    Berücksichtigt man schließlich, daß der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen (BVerfGE 86, 148, 225) und auch keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen getroffen worden sind, wird deutlich, daß die Zweitwohnungsteuer der Stadt einen gewissen Ausgleich dafür schaffen soll, daß auch den Zweitwohnungsinhabern die von ihr hergestellten und unterhaltenen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, aber nur die Inhaber von Hauptwohnungen in der Stadt Bremen bei dem Aufkommen aus Einkommen- und Umsatzsteuern und im Finanzausgleich berücksichtigt werden.

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Auch die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl zugeteilt (Art. 107 Abs. 1 Satz 4 GG ; vgl. dazu BVerfG-Urteil vom 11. November 1999 2 BvF 2/98 u. a., DöV 2000, 113, 116).

    § 9 FAG sieht u. a. für das Land Bremen eine unterschiedliche Gewichtung des einzelnen Einwohners vor (dazu BVerfG, Urteil vom 24. Juni 1986 2 BvF 1, 5, 6/83 u. a., BVerfGE 72, 330, 415; Urteil vom 27. Mai 1992 2 BvF 1, 2/88 u. a., BVerfGE 86, 148, 239 und neuestens Urteil DöV 2000, 113, 119).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Insoweit geht auch die Berufung des FA auf das BVerwG-Urteil vom 4. Mai 1999 1 C 25/98, NJW 1999, 2688 , DVBl. 1999, 1749 fehl.
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78

    Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Als persönliche Billigkeitsgründe werden von der Rechtsprechung nur die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen angesehen (BFH-Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489 , BStBl. II 1981, 726).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 66/90

    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Für die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung sind die Ermessenserwägungen in der Einspruchsentscheidung maßgebend (BFH-Urteil vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl. II 1991, 545).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Ebensowenig ist sie der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer gleichartig (BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 28/95, BFHE 182, 243 , BStBl. II 1997, 469; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. August 1997 1 BvR 1091/97, StEd 1997, 608).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - 22 A 3850/92

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer; Begriff des Innehabens einer Wohnung

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Nichts anderes gilt für die Zweitwohnungsteuer im Vergleich zur Gewerbesteuer (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 22 A 3850/92, NVwZ-RR 1994, 43, BB 1993, 2367, KStZ 1994, 12).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2
    Dabei handelt es sich um zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallende Ausnahmen, die der Gesetzgeber bei der notwendigen Typisierung im Interesse der Praktikabilität sowie angesichts der Tatsache, daß die Betroffenen ihre Meldung jederzeit richtig stellen können, vernachlässigen durfte (so auch BFH-Urteil vom 5. März 1997 II R 41/95, BFHE 182, 249, 252, f., DStRE 1997, 611 zu den entsprechenden Regelungen des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes vom 23. Dezember 1992, Hamburgisches GVBl. S. 330, in dem ebenfalls formal auf die Meldung abgestellt wird).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 77/84

    Beurteilung einer Betriebsaufspaltung als Entnahmehandlung

  • BFH, 04.07.1972 - VII R 103/69

    Erstattung von Eingangsabgaben - Berichtigung des Steuerbescheids - Erstattung

  • BFH, 31.01.1990 - VII B 9/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1992 - 2 L 17/92

    Hauptwohnung; Ehegatte; Zweitwohung

  • BVerfG, 21.08.1997 - 1 BvR 1091/97

    Zweitwohnungsteuer; Hamburger Zweitwohnungsteuer

  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06

    Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen

    Der Ortsgesetzgeber ist von Verfassungs wegen - Art. 105 Abs. 2a Satz 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip - gehalten, Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, im Rahmen einer Zweitwohnungssteuersatzung von der Steuerpflicht auszunehmen, wie es etwa für touristische Aufenthalte in § 3 Abs. 3 ZwStS geschehen ist (vgl. FG Bremen, Urt. v. 01.02.2000 - 299283K2 -, NVwZ-RR 2001, 56, zitiert nach juris; BVerfG, Beschluss v. 14.10.1997 - 1 BvL 5/93 -, BVerfGE 96, 330, zitiert nach juris, lässt allerdings offen, ob aus Art. 2 Abs.l, 12 Abs. 1 i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip eine Pflicht des Gesetzgebers folgt, überhaupt staatliche Leistungen zur individuellen Ausbildungsförderung vorzusehen).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 3699/01

    Zweitwohnungssteuer für die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnhaus;

    Der "Zweitcharakter" der Wohnung bestimmt sich in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 5. März 1997 - II R 41/95 -, NVwZ-RR 1998, S. 331 zum gleichlautenden Zweitwohnungssteuergesetz der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Dezember 1992; ebenso Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283 K 2 -, NVwZ-RR 2001, S. 56 ff. (S. 57), gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 4 Satz 1 ZwStS danach, ob die betreffende Person dort mit Nebenwohnung gemeldet ist.
  • BFH, 27.06.2008 - II B 20/08

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Das FG Bremen in EFG 2000, 524 hat die Unbilligkeit der Erhebung von Zweitwohnungsteuer für den Fall bejaht, dass die Ehefrau nach dem Auszug der Kinder aus der Familienwohnung zum Zweck der Berufsausübung und der politischen Betätigung sich mit Hauptwohnung in einem anderen Bundesland anmeldet; für eine entsprechende Fallgestaltung ist vorliegend nichts vorgetragen oder ersichtlich.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06

    Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten,

    Der Ortsgesetzgeber ist von Verfassungs wegen - Art. 105 Abs. 2a Satz 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip - gehalten, Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, im Rahmen einer Zweitwohnungssteuersatzung von der Steuerpflicht auszunehmen, wie es etwa für touristische Aufenthalte in § 3 Abs. 3 ZwStS geschehen ist (vgl. FG Bremen, Urt. v. 01.02.2000 - 299283K2 -, NVwZ-RR 2001, 56, zitiert nach juris; BVerfG, Beschluss v. 14.10.1997 - 1 BvL 5/93 -, BVerfGE 96, 330, zitiert nach juris, lässt allerdings offen, ob aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip eine Pflicht des Gesetzgebers folgt, überhaupt staatliche Leistungen zur individuellen Ausbildungsförderung vorzusehen).
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 386/01

    Wohnung, Zweitwohnung, Innehaben einer Zweitwohnung, Zweitwohnungssteuer,

    Der Zweitcharakter" der Wohnung bestimmt sich in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise, vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 5. März 1997 - II R 41/95 -, NVwZ-RR 1998, S. 331 zum gleichlautenden Zweitwohnungssteuergesetz der Freien und Hansestadt Hamburg vom 23. Dezember 1992; ebenso Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283 K 2 -, NVwZ-RR 2001, S. 56 ff. (S. 57), gemäß § 2 Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 4 Satz 1 ZwStS in erster Linie danach, ob die betreffende Person dort mit Nebenwohnung gemeldet ist.

    vgl. zu dieser Konstellation FG Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283/K2 -, NVwZ-RR 2001, S. 56 ff. (S. 59).

  • BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.

    Denn Gewerbesteuer und Zweitwohnungssteuer beruhen auf verschiedenen Steuergründen und erfassen je unterschiedliche Steuergegenstände (im Ergebnis ebenso OVG Münster, Urteil vom 23. April 1993 22 A 3850/92 NVwZ-RR 1994, 43 und FG Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 299283 K 2 NVwZ-RR 2001, 56 zur fehlenden Gleichartigkeit von Zweitwohnungs- und Gewerbesteuer).
  • VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06

    Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Demgemäss vermag die Kammer die Auffassung des FG Bremen, Urteil vom 01.02.2000 - 299283K 2 -, NVwZ-RR 2001, 56, nicht zu teilen, wonach aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG zwingend abzuleiten sein dürfte, dass Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, von der Zahlung der Zweitwohnungsteuer generell befreit sein müssten.
  • VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00

    Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung

    vgl. zu dieser Konstellation FG Bremen, Urteil vom 1. Februar 2000 - 299283/K2 -, NVwZ-RR 2001, S. 56 ff. (S. 59).
  • VG München, 21.04.2010 - M 10 K 08.4005

    Zweitwohnungsteuer bei sozial gefördertem Wohnraum

    Das Ermessen der Beklagten nach § 163 Satz 1 AO ist auf Null reduziert, da nur die Ermäßigung der Steuer auf Null der Billigkeit entspricht (vgl. FG Bremen, Urteil v. 01.02.2000, Az.: 299283K 2 = EFG 2000, 524).
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