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   FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97   

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FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97 (https://dejure.org/1999,9858)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.12.1999 - 1 K 4359/97 (https://dejure.org/1999,9858)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 1 K 4359/97 (https://dejure.org/1999,9858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Erlass eines Steuerbescheides durch die örtlich unzuständige Behörde; Folgen eines Zuständigkeitswechsels; Beteiligung des ursprünglich zuständigen Finanzamts bei Änderungsbescheid; Bestand eines Bescheides bei Fehlern der inneren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzungsfrist; Zuständigkeitsvereinbarung; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitswechsel; Verjährung; Anfechtbarkeit - Wahrung der Festsetzungsfrist bei Erlass eines Steuerbescheides durch die örtlich unzuständige Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Erlass eines Steuerbescheides durch die örtlich unzuständige Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 766
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.08.2002 - VI R 64/96

    Steuerfreie § 3 b-Zuschläge bei Rufbereitschaft

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO setzt aber nicht nur voraus, daß der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sondern auch, daß die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlaß eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben sind (vgl. Urteil des BFH vom 19. März 1998 VI R 64/96 in BStBl II 1998, 556).
  • BFH, 19.03.1998 - IV R 64/96

    Fristwahrung - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Steuerbescheids - Zugang

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO setzt aber nicht nur voraus, daß der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, sondern auch, daß die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlaß eines wirksamen Steuerbescheids vorgeschrieben sind (vgl. Urteil des BFH vom 19. März 1998 VI R 64/96 in BStBl II 1998, 556).
  • BFH, 13.05.1987 - II R 140/84

    Verwaltungsakt - Schreiben des Finanzamtes - Neuer Fristlauf - Steuerbegünstigte

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Denn unstreitig führen Fehler der internen Willensbildung nicht zur Nichtigkeit des Bescheids (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13.5.1987 II R 140/84 in BStBl II 1987, 592 ; Tipke/Kruse, AO , § 118 Tz. 17; § 122 Tz. 5 b).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Im Ergebnis ist die Rechtslage hier somit ähnlich wie bei Bekanntgabemängeln, die ebenfalls nach der Rechtsprechung des BFH durch die Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. dazu BFH, BStBl II 1992, 585 ; II 1993, 263; BFH/NV 1991, 288).
  • BFH, 23.11.1972 - VIII R 42/67

    Zuständigkeitsvereinbarungen beim Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze; Keine

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Der Senat folgt vielmehr hier der dazu einschlägigen Rechtsprechung des BFH, wonach jedenfalls im Rahmen der Einkommensbesteuerung die verbandsmäßige Zuständigkeit keine Rolle spielt (vgl. dazu Urteil des BFH vom 29. Oktober 1970 IV R 247/69 in BStBl II 1971, 151 ; Urteil vom 23.11.1972 VIII R 42/67 in BStBl II 1973, 198 ; Klein/Orlopp, AO , § 17 Anm. 3).
  • BFH, 25.11.1988 - III R 264/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Aus der Pflicht zur Überprüfung des Verwaltungsaktes in vollem Umfang ergibt sich auch das Recht des Finanzamts zur Beseitigung von Formfehlern im Einspruchsverfahren (vgl. dazu Klein/Orlopp, AO , 4. Aufl., § 17 Anm. 2; § 26 Anm. 4; § 367 Anm. 3 a.E.; genauso angedeutet, aber letztlich offengelassen: Urteil des BFH vom 25.11.1988 III R 264/83 in BFH/NV 1989, 690).
  • BFH, 17.04.1969 - V R 5/66

    Anspruch auf die Berlinhilfevergünstigung nach einem Wohnungswechsel

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Daraus ergibt sich die Passivlegitimation des Finanzamts B. Wird ein Änderungsbescheid von einem anderen Finanzamt erlassen als der ursprüngliche Bescheid, wird nach der Rechtsprechung des BFH das Finanzamt beteiligt, das den Änderungsbescheid erlassen hat (vgl. Urteil vom 17.4.1969 V R 5/66 in Bundessteuerblatt -BStBl- II 1969, 593).
  • BFH, 29.10.1970 - IV R 247/69

    Wohnsitzfinanzamt - Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren -

    Auszug aus FG Hessen, 15.12.1999 - 1 K 4359/97
    Der Senat folgt vielmehr hier der dazu einschlägigen Rechtsprechung des BFH, wonach jedenfalls im Rahmen der Einkommensbesteuerung die verbandsmäßige Zuständigkeit keine Rolle spielt (vgl. dazu Urteil des BFH vom 29. Oktober 1970 IV R 247/69 in BStBl II 1971, 151 ; Urteil vom 23.11.1972 VIII R 42/67 in BStBl II 1973, 198 ; Klein/Orlopp, AO , § 17 Anm. 3).
  • BFH, 13.12.2001 - III R 13/00

    AO 1977 § 27, § 29, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 127, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs.

    Das FG --dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 766 veröffentlicht ist-- hat nach einer Beweisaufnahme, die den Zeitpunkt der Absendung des Einkommensteuerbescheides 1990 zum Gegenstand hatte, die Klage abgewiesen.

    Sie beantragen, das Urteil des Hessischen FG vom 15. Dezember 1999 1 K 4359/97, die Einkommensteuerbescheide 1990 vom 15. Oktober 1998 und vom 29. Dezember 1995 und die Einspruchsentscheidung vom 4. August 1997 aufzuheben.

  • FG Hessen, 13.05.2003 - 1 K 4335/02

    Grundlagenbescheid; Festsetzungsverjährung; Rechtskraft; Bindungswirkung;

    Nach Abweisung der Klage 1 K 4359/97 hat der Bundesfinanzhof (BFH) auf die Revision der Kläger mit Urteil vom 13.12.2001 III R 13/00 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 406) das Senatsurteil vom 15.12.1999 und die Einkommensteuerbescheide 1990 vom 15.10.1998 und vom 29.12.1995 aufgehoben mit der Begründung, dass die Festsetzungsfrist durch den den Klägern erst in 1996 nach Ablauf der Festsetzungsfrist (31.12.1995) zugegangenen materiell unrichtigen Bescheid des örtlich unzuständigen FA H vom 29.12.1995 nicht gewahrt worden sei.

    Dem Senat haben die bei dem Beklagten für die Kläger geführten Einkommensteuerakten 1990 einschließlich eines Sonderbandes (Einkommensteuer 1990 -neu-) sowie die Gerichtsakte 1 K 4359/97 vorgelegen und waren Gegenstand des Verfahrens.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 3 K 3006/15

    Kindergeldrecht / allgemeines Verfahrensrecht

    Das Hessische Finanzgericht hat einmal vertreten, dass die Heilung eines von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassenen Verwaltungsaktes eintrete, wenn jedenfalls die Einspruchsentscheidung von der zuständigen Behörde erlassen werde (Hessisches FG, Urteil vom 15.12.1999 1 K 4359/97, EFG 2000, 766, Juris), und dazu ausgeführt, beim Einspruchsverfahren handele es sich um ein verlängertes Verwaltungsverfahren.
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