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   FG Bremen, 19.06.2000 - 2 97 056 K 2   

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https://dejure.org/2000,14772
FG Bremen, 19.06.2000 - 2 97 056 K 2 (https://dejure.org/2000,14772)
FG Bremen, Entscheidung vom 19.06.2000 - 2 97 056 K 2 (https://dejure.org/2000,14772)
FG Bremen, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 2 97 056 K 2 (https://dejure.org/2000,14772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Erstattung von Kosten eines Syndikusanwalts im Vorverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; BRAO § 46 Abs. 1
    Antrag eines Syndikusanwalts auf gerichtliche Notwendigerklärung der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • rechtsportal.de

    FGO § 139 Abs. 3 Satz 3; BRAO § 46 Abs. 1
    Antrag eines Syndikusanwalts auf gerichtliche Notwendigerklärung der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel - Antrag eines Syndikusanwalts auf gerichtliche Notwendigerklärung der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 388
  • EFG 2000, 885
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.03.1976 - VII B 24/74

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Prozeßbevollmächtigten - Umfang der

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Dies hat der BFH im Beschluß vom 9. März 1976 VII B 24/74, BFHE 119, 5 , BStBl. II 1976, 568 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung überzeugend damit begründet, daß entsprechend dem Beschluß des Großen Senats vom 18. Juli 1967 GrS 5 - 7/66, BFHE 90, 150, BStBl. II 1968, 56 die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren sachlich nicht zur Kostenentscheidung im Klageverfahren, sondern zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört.

    Der Senat folgt der Entscheidung BFHE 119, 5 , BStBl. II 1976, 568 auch insoweit, als für einen Antrag auf § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO allerdings dann kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn nach dem Akteninhalt und dem Vortrag der Klägerin offensichtlich ist, daß die Klägerin im Vorverfahren einen Bevollmächtigten tatsächlich nicht zugezogen hat.

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Dies hat der BFH im Beschluß vom 9. März 1976 VII B 24/74, BFHE 119, 5 , BStBl. II 1976, 568 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung überzeugend damit begründet, daß entsprechend dem Beschluß des Großen Senats vom 18. Juli 1967 GrS 5 - 7/66, BFHE 90, 150, BStBl. II 1968, 56 die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren sachlich nicht zur Kostenentscheidung im Klageverfahren, sondern zum Kostenfestsetzungsverfahren gehört.
  • BFH, 21.07.1977 - IV B 3/73

    Anfechtung eines Bescheids - Zusammenveranlagung von Rechtsanwalt und Ehefrau -

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Zwar hat der IV. BFH-Senat in dem späteren Beschluß vom 21. Juli 1977 IV B 3/73, BFHE 123, 9 , BStBl. II 1977, 767 unter Hinweis auf frühere BFH-Entscheidungen daran festgehalten, es komme für die Erstattungsfähigkeit (auch) darauf an, ob tatsächlich ein Bevollmächtigter zugezogen worden sei.
  • BFH, 09.02.1993 - VII R 89/92

    Vereinbarung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer mit dem Beruf des Steuerberaters -

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Insoweit besteht aber Einigkeit darüber, daß bei einer außergerichtlichen Betätigung der Syndikus von Anfang an klarstellen muß, in welcher Eigenschaft er tätig wird, ob als Rechtsanwalt oder als Angestellter seines Dienstherrn (Feuerich/Braun, a. a. O., mit Nachweisen; zur Unvereinbarkeit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Syndikusanwalt und Steuerberater vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 VII R 89/92, BFH/NV 1993, 693).
  • BFH, 18.02.1998 - VII B 302/97

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtnotwendigerklärung der Zuziehung

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Dieser Beschluß ist nicht beschwerdefähig (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Februar 1998 VII B 302/97, BFH/NV 1998, 1120).
  • FG Bremen, 09.11.1999 - 298266K 2

    Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren betr.

    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Diese Frage hat der IV. Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Senate bei der Selbstvertretung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Vorverfahren mit der Folge verneint, daß diese bei einem Erfolg im Klageverfahren keine erstattungsfähigen Kosten für ihre Tätigkeit im Vorverfahren geltend machen können (zu dieser Problematik ausführlich FG Bremen, Urteil vom 9. November 1999 298266 K 2, EFG 2000, 273 zur Vorschrift des § 77 Abs. 2 EStG , Revision anhängig unter BFH-Az. VI R 34/00).
  • FG Bremen, 13.03.1991 - II 210/90
    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Hieraus folgt, daß auch eine vom Gericht getroffene Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren den Urkundsbeamten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht von der Prüfung der Frage enthebt, ob der Bevollmächtigte erstattungsfähige Kosten geltend macht (so ausdrücklich Senat, Beschluß vom 13. März 1991 II 210/90 Ko, EFG 1991, 753).
  • FG Bremen, 28.08.1992 - II 273/91
    Auszug aus FG Bremen, 19.06.2000 - 297056K 2
    Hiervon ist der Senat bereits im Beschluß vom 28. August 1992, II 273/91 K, EFG 1993, 93 ausgegangen, indem er einen nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gestellten Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, dem dortigen Kläger stehe kein Erstattungsanspruch zu, weil sein Bevollmächtigter nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen befugt gewesen sei, so daß sein Erstattungsanspruch nicht nur nach § 139 Abs. 3 Satz 1 FGO , sondern auch nach Satz 3 ausgeschlossen sei.
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