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   FG Schleswig-Holstein, 21.09.1999 - III 239/97   

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FG Schleswig-Holstein, 21.09.1999 - III 239/97 (https://dejure.org/1999,10730)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.09.1999 - III 239/97 (https://dejure.org/1999,10730)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. September 1999 - III 239/97 (https://dejure.org/1999,10730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung eines Pick-ups in die Steuerklasse; Kategorisierung des Pick-ups nach Hubraum oder nach dem zulässigen Gesamtgewicht; Abzustellen auf den eigentlichen Nutzen des Kraftwagens; Abzustellen auf die objektive Beschaffenheit und das äußere Erscheinungsbild; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 99
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Der Senat hält es auch im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (vgl. schon --mit der Maßgabe eines "deutlichen" Überwiegens-- FG München, Urteil vom 17. Juli 1996 4 K 2692/94, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1996, 348; FG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 1999 2 K 294/98, EFG 1999, 1308; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 21. September 1999 III 239/97, EFG 2000, 99; FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 29. Januar 1999 4 K 1254/98, UVR 1999, 190; vom 29. Januar 1999 4 K 3416/97, UVR 1999, 191).
  • FG Niedersachsen, 22.05.2012 - 5 K 259/11

    Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei Zurückzahlung des

    Insofern mache sich die Klägerin die entgegenstehende Rechtsauffassung des FG Baden-Württembergs (Beschluss vom 14.10.1999 Az. 3 V 3/99, EFG 2000, 99) zu Eigen.

    Auf eine Prognose, dass die Leistung voraussichtlich nicht mehr ausgeführt werden wird, kommt es daher nicht an (ebenso: Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 17 Rn. 252; anderer Auffassung FG Baden Württemberg Beschluss vom 14.10.1999 3 V 3/99, EFG 2000, 99; FG Hamburg Urteil vom 23.03.2009 6 K 80/08, EFG 2009, 1163, unter 2 b).

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 37/99

    Umgebauter Kleinbus als Lkw

    Der Senat hält es auch im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (vgl. schon --mit der Maßgabe eines "deutlichen" Überwiegens-- FG München, Urteil vom 17. Juli 1996 4 K 2692/94, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1996, 348; FG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 1999 2 K 294/98, EFG 1999, 1308; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 21. September 1999 III 239/97, EFG 2000, 99; FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 29. Januar 1999 4 K 1254/98, UVR 1999, 190; vom 29. Januar 1999 4 K 3416/97, UVR 1999, 191).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 27/99

    Größe der Ladefläche als Kriterium für die Einordnung als Lkw

    Der Senat hält es auch im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (vgl. schon --mit der Maßgabe eines "deutlichen" Überwiegens-- FG München, Urteil vom 17. Juli 1996 4 K 2692/94, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrundschau --UVR-- 1996, 348; FG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 1999 2 K 294/98, EFG 1999, 1308; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 21. September 1999 III 239/97, EFG 2000, 99; FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 29. Januar 1999 4 K 1254/98, UVR 1999, 190; vom 29. Januar 1999 4 K 3416/97, UVR 1999, 191).
  • FG Nürnberg, 26.08.2010 - 6 K 489/09

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130 Crew Cab

    Nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 21. September 1999 III 239/97 sei ein Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine der Marke Land Rover -GB- vom Typ Defender 130 Crew Cap als Pkw zu besteuern, weil die Ladefläche nicht deutlich erkennbar die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertreffe und der Gütertransport laut Herstellerkonzept ("Crew Cap") nicht im Vordergrund stehe.
  • FG Nürnberg, 03.08.2000 - VI 23/99

    Kraftfahrzeugsteuer; Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine

    Die vom Finanzgericht München geprägte überwiegende finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. FG München, Urteile vom 17. Juli 1996 4 K 2692/94 , Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1996, 348 , und vom 12. August 1998 4 K 2734/98, UVR 1999, 193 ; ferner Nieder sächsisches FG, Urteil vom 11. Dezember 1998 XIV 550/98 , Juristisches Informationssystem - juris - Dokument-Nr. STRE 997147270, FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 1999 4 K 1254/98 , UVR 1999, 190 , Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 21. September 1999 III 239/97 , EFG 2000, 99 und FG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 1999 2 K 294/98 , EFG 1999, 1308 ) stellt ab auf die Größe der Ladefläche und schließt auf eine Herstellerkonzeption als Pkw, wenn bei einem Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine - wie dem Mitsubishi L 200 - die zur Beförderung von Gütern dienende Ladefläche nicht deutlich erkennbar die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche übertrifft.
  • FG Hamburg, 15.05.2013 - 3 K 17/13

    Erbschaftsteuer: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der

    Ohne Möglichkeit der Wiedereinsetzung gemäß § 110 AO nach Ablauf der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist kommt es nicht mehr auf die Frage an, ob die Steuerpflichtige sich damit entschuldigen kann, dass das FA eine Beratungs- oder Hinweispflicht verletzt habe (Urteile BFH vom 01.07.08 VII R 37/07, BFH/NV 2008, 2062, HFR 2009, 157; FG Düsseldorf vom 19.11.2009 8 K 1384/09 EZ, EFG 2010, 693, zugleich in Abgrenzung zu den - von der Klägerin eingereichten - Urteilen FG Brandenburg vom 01.06.1999 3 K 212/97 I, EFG 2000, 99, DStRE 2000, 99, FG-Anlbd.; FG Köln vom 21.04.1992 3 K 6630/91, EFG 1993, 4, FG-Anlbd.).
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