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   FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94   

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FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94 (https://dejure.org/2000,9426)
FG Köln, Entscheidung vom 11.05.2000 - 15 K 6076/94 (https://dejure.org/2000,9426)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 15 K 6076/94 (https://dejure.org/2000,9426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Erschließungskosten als Sonderausgaben; Qualifizierung als Anschaffungskosten des Grund und Bodens oder des Erbbaurechts; Gegenseitigkeit der Übertragung eines Rechts; Verteilung der Erschließungskosten auf Laufzeit eines Erbbaurechts; Vorliegen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 997
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Zur Begründung führte er an, dass nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 23.11.1993 IX R 84/92, BStBl II 1994, 292 und IX R 142/89 BFH/NV 1994, 134 sowie vom 27.07.1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934 ) Erschließungskosten des Erbbauberechtigten an den Vorerbbauberechtigten Anschaffungskosten des Erbbaurechts seien.

    Der Beklagte hat am 26.01.1995 den Einkommensteuerbescheid 1990 geändert und unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 27.07.1994 X R 97/92 ... DM anteilige Vorkosten gem. § 10 e Abs. 6 EStG anerkannt.

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

    Wie der BFH in BStBl II 1994, 934 unter 1 d) zutreffend schildert, hatte die Finanzverwaltung für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ursprünglich die vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten im Jahr der Zahlung als Werbungskosten in voller Höhe berücksichtigt (ländereinheitlicher Erlass, FinMin NW vom 20.10.1985, BB 1985, 1449).

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 84/92

    Zahlung eines festen Quadratmeterpreises für eine Übertragung des Erbbaurechts an

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Zur Begründung führte er an, dass nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 23.11.1993 IX R 84/92, BStBl II 1994, 292 und IX R 142/89 BFH/NV 1994, 134 sowie vom 27.07.1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934 ) Erschließungskosten des Erbbauberechtigten an den Vorerbbauberechtigten Anschaffungskosten des Erbbaurechts seien.

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Laut § 4 des Vertrages vom 2.11.1990 haben sich die Kläger im Streitfall entgegen dem insbesondere in dem BFH-Urteil in BFHE 173, 61 entschiedenen Sachverhalt für die Übertragung des Erbbaurechts lediglich dazu verpflichtet, die Verpflichtung der GmbH zur Zahlung der Erbbauzinsen an den Grundstückseigentümer ab dem 1.1.1991 zu übernehmen.

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).

  • BFH, 23.11.1993 - IX R 142/89

    Qualifizierung von Erschließungskosten als Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Zur Begründung führte er an, dass nach neuerer BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 23.11.1993 IX R 84/92, BStBl II 1994, 292 und IX R 142/89 BFH/NV 1994, 134 sowie vom 27.07.1994 X R 97/92, BStBl II 1994, 934 ) Erschließungskosten des Erbbauberechtigten an den Vorerbbauberechtigten Anschaffungskosten des Erbbaurechts seien.

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).

  • BFH, 27.07.1994 - X R 126/93

    Jährlich zu zahlende Erbbauzinsen nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt,

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    b) Die Frage nach der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der von den Klägern übernommenen, nicht schon aus den in den BFH-Urteilen in BFHE 173, 61 ; BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 genannten (sonstigen) Gründen als Anschaffungskosten des Erbbaurechts zu beurteilenden Erschließungskosten ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung unterschiedlich und noch nicht abschließend beurteilt worden.

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 31/96

    Übernahme von Erschließungskosten bei Erbbaurechtsbestellung

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl die an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts als auch die an den bisherigen Erbbauberechtigten für die Übertragung des (bereits bestehenden) Erbbaurechts beim Erwerb gezahlten Erschließungskosten als Anschaffungskosten des Erbbaurechts und nicht als zusätzliches Nutzungsentgelt beurteilt (BFH-Urteile vom 14.9.1999 IX R 31/96, BFH/NV 2000, 558 , vom 23.11.1993 IX R 84/92, BFHE 173, 61 , BStBl II 1994, 292 ; IX R 142/89, BFH/NV 1994, 134; vom 27.7.1994, X R 97/92, BStBl II 1994, 934 und X R 126/93, BFHE 175, 120 , BStBl II 1995, 109 m. w. N.).

    Ob in Gestalt von Erschließungskosten für die Übertragung des Erbbaurechts Zahlungen erfolgen oder ein zusätzliches Nutzungsentgelt vom Erbbauberechtigten entrichtet wird, wurde dabei stets anhand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags ermittelt (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 558 ).

    Zuletzt hat der BFH mit Urteil vom 14.9.1999 in BFH/NV 2000, 558 hierzu ausgeführt:.

  • BFH, 20.10.1999 - X R 69/96

    Vorkostenabzug und Disagio

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Als nicht laufzeitbezogener Aufwand scheidet auch eine Parallelwertung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Disagios, das laufzeitbezogenen Aufwand darstellt, aus (vgl. zum Disagio: BFH-Urteile vom 20.10.1999 X R 69/96, BFH/NV 2000, 383 und vom 24.11.1999 X R 144/96, BFH/NV 2000, 523).

    In diesem Fall können die Steuergerichte, wenn die Finanzverwaltung willkürlich ohne zwingende Sachgründe die Anwendung der Verwaltungsanweisung ablehnt, die Anwendung der Anweisung anordnen (BFH-Urteile in BFH/NV 2000, 383 und vom 23.4.1991 VIII R 61/87, BFHE 164, 422 , BStBl II 1991, 752 m. w. N.).

  • BFH, 23.04.1991 - IX R 86/89

    Behandlung der vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer gezahlten

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).

    Im Gegensatz zum Erbbaurecht, das gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als abnutzbares Wirtschaftsgut verteilt auf seine Laufzeit abzugsfähig ist, ist ein Nutzungsentgelt nämlich nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteile in BFHE 164, 275 und vom 11.10.1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177 , BStBl II 1984, 267 aE) und deshalb sofort abzugsfähig.

  • BFH, 04.09.1997 - IV R 40/96

    Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen bei Erbbaurecht

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Die Frage, ob die Vereinbarung eines Pauschalbetrags für die Erschließung zwischen dem Erbbauberechtigten und dem Vorerbbauberechtigten vereinbart worden ist, war nur in den höchstrichterlich entschiedenen Fällen erheblich, in denen der Erbbauberechtigte für die Übertragung des Erbbaurechts nebst Durchführung der Erschließung (BFH in BFHE 173, 61 ) nebst Errichtung eines Gebäudes (BFH in BFH/NV 1994, 314; BStBl II 1994, 934 und BFHE 175, 120 ) einen Festpreis mit dem Wohnungsunternehmen vereinbart hatte, da bei dieser Sachlage zu Recht ein Zusammenhang zwischen den vom Erbbauberechtigten übernommenen Erschließungskosten und dem zusätzlich bestehenden Nutzungsverhältnis aufgrund des Erbbaurechtsverhältnisses ausschied (BFH-Urteil vom 4.9.1997 IV 40/96, BFH/NV 1998, 569 m. w. N.).

    Während ursprünglich - im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - solche Erschließungskosten zu den Anschaffungskosten des Erbbauberechtigten für das Erbbaurecht gerechnet worden seien, die im Wege der Absetzung für Abnutzung auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen seien (BFH-Urteil vom 22.2.1967 VI 295/65, BFHE 88, 285, BStBl III 1967, 417), werde in der Übernahme von Erschließungskosten bei bilanzierenden Erbbauberechtigten ein zusätzliches Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks durch den Erbbauverpflichteten gesehen, das in der Bilanz des Erbbauberechtigten als aktiver, in derjenigen des Erbbauverpflichteten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und jeweils auf die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen sei (BFH-Urteile vom 20.11.1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418 , BStBl II 1981, 398 ; vom 17.4.1985 I R 132/81, BFHE 144, 213 , BStBl II 1985, 617 ; vom 8.12.1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, BStBl II 1989, 407 ; vom 19.10.1993 VIII R 87/91, BFHE 172, 376, BStBl II 1994, 109 und in BFH/NV 1998, 569 ).

  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Im Gegensatz zum Erbbaurecht, das gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG als abnutzbares Wirtschaftsgut verteilt auf seine Laufzeit abzugsfähig ist, ist ein Nutzungsentgelt nämlich nicht auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteile in BFHE 164, 275 und vom 11.10.1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177 , BStBl II 1984, 267 aE) und deshalb sofort abzugsfähig.
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 170/85

    Kein sofortiger Zufluß von Einnahmen bei dem Erbbaurechtsverpflichteten bei

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94
    Inwieweit die zu den Gewinneinkünften entwickelten Grundsätze auf die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung übertragbar seien, sei bisher ausdrücklich offen gelassen worden (BFH-Urteile in BFHE 173, 61 , in BFH/NV 1994, 314 und vom 21.11.1989 IX R 170/85, BFHE 159, 72 , BStBl II 1990, 310 ); die Anwendung der für die bilanzierenden Erbbauberechtigten geltenden Rechtsprechung im Bereich der Überschusseinkünfte sei deshalb zweifelhaft, weil bei den Überschusseinkünften nicht die Möglichkeit bestehe, ein Nutzungsentgelt auf die Laufzeit des Nutzungsrechts zu verteilen (BFH-Urteil vom 23.4.1991 IX R 86/89, BFHE 164, 275, BStBl II 1991, 712 ).
  • BFH, 08.06.1994 - X R 26/92

    Abzugsfähigkeit des Damnums bei eigengenutzten Immobilien in Gefahr!

  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

  • BFH, 24.11.1999 - X R 144/96

    Vorkostenabzug für Zinsbegrenzungsprämie

  • BFH, 08.06.1994 - X R 30/92

    Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85

    Beitragszahlungen an einen Berufsverband als Betriebsausgaben

  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

  • BFH, 20.11.1980 - IV R 126/78

    Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

  • BFH, 17.04.1985 - I R 132/81

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung eines Erbbaurechts bei Übernahme von

  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 87/91

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für neben dem Erbbauzins übernommene Beiträge

  • BFH, 22.02.1967 - VI 295/65

    Zahlung des Erschließungsbeitrags durch den Erbbauberechtigten als

  • BFH, 20.03.2002 - X R 34/00

    Erschließungskosten als AK des Erbbaurechts; Billigkeitsmaßnahme aufgrund von

    Wegen weiterer Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf die Veröffentlichung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 997 Bezug genommen.
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